Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

mamawelt

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, am 03.11.2018 ist mein Sohn zur Welt gekommen. Am 14.12.2018 endete mein befristeter Arbeitsvertrag (welcher nicht verlängert werden soll). Was passiert nun, wenn ich in der geplanten Elternzeit erneut schwanger werden sollte, da kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht? Welche Leistungen stehen mir zu bzw wie berechnet sich dann das Mutterschafts- und Elterngeld für das zweite Kind? In der ersten Schwangerschaft bin ich direkt in ein Beschäftigungsverbot gerutscht, da ich aus der Sicherheitsbranche komme. Spielt dies beim zweiten Kind ebenfalls eine Rolle? Geplant ist nach einem Jahr Elternzeit wieder einer Beschäftigung nachzukommen. Doch sollte ich in diesem Jahr erneut schwanger werden, würde ich gerne vorab wissen, wie sich dies verhält. LG, Virginia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit. Elternzeit bedeutet in Ihrem Fall nur, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ein Beschäftigungsverbot spielt da keine Rolle. Wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben oder Arbeitslosengeld 1 beziehen, wieder Beschäftigungsverbot eine Rolle. Im letzteren Fall jedoch wird ein Beschäftigungsverbot dazu führen, dass Sie möglicherweise gar keine Leistung bekommen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

vorab: ohne Arbeitgeber hast du keine Elterzeit. ein bv ist überhaupt nicht relevant ohne arbeitgeber. denn dieser ist für den arbeitsplaz verantwortlich. daher kommt das, was früher war natürlich überhaupt nicht zu geltung da du den arbeitgeber einfach nicht mehr hast. du solltest dir schnellstmöglich arbeit suchen, um alle leistungen, die die schwangerschaft betreffen, wie z.b. mutterschaftsgeld und später elterngeld zu erhöhen. solange du keine arbeit hast, hast du eben keine elterzeit sondern läufst unter hausfrau


Andrea6

Beitrag melden

Aktuell bist du im Mutterschutz, da du keinen Arbeitgeber mehr hast kannst du ja auch nirgendwo Elternzeit melden und bist nach dem Mutterschutz zwar im Elterngeldbezug, aber ohne Elternzeit. Bei einer Folgeschwangerschaft kurz nach der ersten Geburt kann ein Beschäftigungsverbot (wie um alles im der Welt "rutscht" man denn in ein Beschäftigungsverbot?) mangels Arbeitgeber also gar keine Rolle spielen - wovor solltest du geschützt werden?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...