Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Dzana1301Bruce

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Moment schwanger in meiner Elternzeit. Ich habe Fragen bezüglich meiner zukünftigen Finanzen. Meine Vorgeschichte: Ich habe in einem Fitnessstudio gearbeitet und habe direkt bei Bekanntgabe der Ss Berufsverbot bekommen. Ich habe danach 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Elterngeld bekommen. Im meinem Berufverbot habe ich meinen normalen Lohn weiterhin bekommen. Berufverbot bis zum 1.04.2019 So meine erste Frage lautet: Muss ich meinen alten Arbeitgeber Bescheid geben über meine neue Schwangerschaft ? Wie läuft das weiter ab ? Bekomme ich für das 2 Kind wieder meinen normalen Lohn in der Schwangerschaft und dann Mutterschutzgeld und ab Geburt Elterngeld wie bei dem 1 Kind? Mein Chef sagte mir vor einem Monat das ich nach der Elternzeit nicht weiter dort arbeiten werde da er keinen Bedarf hätte. Was heißt das jetzt für mich ? Muss er mich nicht kündigen ? Mein Arbeitvertrag war fristlos. Was passiert mit meinen Urlaubstagen? Im Vorfeld Vielen vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Zahlen stimmen irgendwie nicht ganz. Ich versuche deshalb, es allgemein zu beantworten. Während der Elternzeit spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle. Ab dem ersten Tag nach Beendigung der Elternzeit können Sie, wenn Sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten, den Lohn bekommen, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

arbeitest du tz dort während deiner elternzeit? wenn nein, erhälst du kein gehalt beginnt dein mutterschutz während der laufenden elternzeit? wenn ja, diese bitte auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden dann erhälst du den vollen arbeitgeberanteil in der mutterschaftszeit. die elternzeit jetzt beenden um in ein eventuell erneut folgendes bv zu gehen, geht NICHT. wenn du also in reiner elternzeit bist und der mutterschutz in dieser beginnt erhälst du erst wieder geld, ab beginn mutterschutz.der Arbeitgeber kann dir frühestens am ersten tag nach de elternzeit kündigen. wenn dein mutterschutz NACH der elternzeit beginnt, muss er dich weiterbeschäftigen bis der mutterschutz beginnt (vorausgesetzt du hast eine betreuung fürs kind und könntest arbeiten) da du schwanger nicht gekündigt werden darfst.


Terkey235

Beitrag melden

Hallo, meine Freundin arbeitet in dem Fitnessstudio, in dem ich trainiere. Ich erzähl dir mal, wie es bei ihr läuft. Sie ist schwanger, aber ein Beschäftigungsverbot gibt es nicht mehr. Da haben sich die Gesetze geändert und man bekommt eine Ersatztätigkeit zugewiesen. Die Studios dürfen die Schwangeren nicht mehr einfach nach Hause schicken, denn gerade in den Studios gibt es reichlich andere Aufgaben, die gefahrlos erledigt werden können. Meine Freundin arbeitet also nicht mehr aktiv als Trainerin, übernimmt nach der Gefährdungsbeurteilung durch die Betreiber aber andere Bereiche. Sie macht den Empfang, kümmert sich um die Getränke (Kaffee und Shakes zubereiten etc.), führt Beratungsgespräche, macht Bestellungen, steht auch mal am Werbestand irgendwo und wirbt Leute an, führt leichte Reinigungsarbeiten durch, macht Telefondienst und Ablage, verschickt Werbebriefe und hält auch einfach mal ein Schwätzchen mit der Kundschaft, um eine Bindung herzustellen. Wenn sie müde wird, macht sie Pausen nach Bedarf und kann auch oft sitzen. Das ist alles gar kein Problem. Wenn deine Elternzeit also vor dem neuen Mutterschutz endet, kommst du ganz normal wieder zur Arbeit und dein Chef macht die Befährdungsbeurteilung. Danach teilt er dir neue Aufgaben zu. Gerade in solchen Arbeitsumgebungen halte ich es für chancenlos, dass du zu Hause bleiben kannst, weil einfach immer leichte Arbeiten anfallen, und wenn man alle Spinde auswischt oder die Geräte saubermacht oder Geschirr abwäscht oder alle Mülleimer leer, Papier nachlegt etc. Sollte dein neuer Mutterschutz vor Ablauf der alten Elternzeit beginnen, ist ein Beschäftigungsverbot bzw. die Gefährdungsbeurteilung und Ersatztätigkeit ohnehin unwichtig. Du bist nicht bei der Arbeit und es gibt nichts, wovor du geschützt werden müsstest. Du würdest einfach die alte Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, um wieder Mutterschaftsgeld zu bekommen. Schwanger und in Elternzeit kann dich dein Chef nicht einfach rauswerfen. Erst danach könnte er dich entlassen, und das müsste mit einer Kündigung von ihm passieren. Es sei denn, du kannst deinen Vertrag nicht erfüllen, weil die Kinderbetreuung fehlt. Alles Gute, terkey


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...