Ashey
Hallo :) Ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten. Und zwar habe ich noch Elternzeit bis zum 19.06.2019 (Elterngeld bekomme ich nicht mehr, weil ich 2 Jahre genommen habe). Jetzt bin ich wieder schwanger, der ET ist der 03.07.2019. Wie läuft das jetzt mit der Elternzeit? Elternzeit für das zweite Kind kann ich dann auch erst 8 Wochen nach der Geburt einreichen? Also, würde es pünktlich am 03.06 kommen, hätte ich dann die "neue" Elternzeit ab 29.07.2019, die "alte" geht bis zum 19.06 - was ist dann mit den 5 1/2 Wochen dazwischen? Gilt da dann ganz normal "Mutterschutz"? Bedeutet das, dass mein Chef mir in der Zeit Mutterschaftsgeld zahlen müsste? Ich hoffe nicht - der rastet aus! Trau mich sowieso kaum, ihm davon zu erzählen.
Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wann der Mutterschutz beginnt. Liebe Grüße NB
Ashey
ET ist der 03.06 - ist ein Tippfehler
mellomania
wann beginnt der mutterschutz? wenn er nach der elternzeit beginnt, musst du nach der ersten elternzeit eben arbeiten bis der neue mutterschutz beginnt oder du überbrückst mit urlaub oder +berstunden. oder du verlängerst die erste elternzeit bis auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. vorteil da wäre, dass du im mutterschuzt dann den vollen arbeitgeberzuschuss erhälst elternzeit fürs zweite kind beginnt entweder ab geburt oder ab einen tag nach mutterschutz. ende jahresweise immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag des kindes. den rest von elternzeit kind 1 kannst du übertragen, bis das kind 8 wird (also einen tag vor dem 8. geburtstag muss der rest ENDEN)
Ashey
Vielen Dank, aber das war ja gar nicht meine Frage :-D
Felica
Du beendest deine laufende Ez zum neuen Mutterschutz, also etwa um Ostern herum. damit lebt dein VZ-Vertrag wieder auf, du bekommst das volle Mutterschaftsgeld. Heißt wie beim ersten Kind AG-Anteil und KK. Sobald das Kind auf der Welt ist meldest du dem AG die neue EZ von Kind2. Das was an EZ von Kind 1 übrig ist kannst du dann noch bis zu dessen 8ten Lebensjahr nutzen. Dann dem AG entsprechend frühzeitig mitteilen. Beendest du die laufende EZ vom ersten Kind nicht, beginnt dein Mutterschutz, dein AG muss aber dir kein Mutterschaftsgeld zahlen weil dein Vertrag ja ruht. Frühstens wenn deine normale EZ dann abläuft müsste er dann ab dem Tag zahlen. Du verschenkst also Zeit, denn Mutterschutz und EZ laufen dann gleichzeitig, Geld und Urlaubstage. Den für den Mutterschutz erwirbst du neuen Urlaubsanspruch. Ohne irgendeinen Vorteil zu haben. Dein AG hat keinen Grund auszurasten, er bekommt das Geld von der KK wieder. kann also nicht dein Problem sein. Wenn der deshalb ausrastet würde ich eh die Zeit nutzen um mir einen neuen Job zu suchen.
Ashey
Danke für deine tolle Antwort! Ja, ich bin eh schon auf der Suche nach was Neuen, weil ich auch schon das letzte Elterngeld einklagen musste :( Ach ja, alles nicht so leicht - aber vielen Dank für die Antwort :)
Ashey
Danke für deine tolle Antwort! Ja, ich bin eh schon auf der Suche nach was Neuen, weil ich auch schon das letzte Elterngeld einklagen musste :( Ach ja, alles nicht so leicht - aber vielen Dank für die Antwort :)
Ähnliche Fragen
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang