Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Ashey

Beitrag melden

Hallo :) Ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten. Und zwar habe ich noch Elternzeit bis zum 19.06.2019 (Elterngeld bekomme ich nicht mehr, weil ich 2 Jahre genommen habe). Jetzt bin ich wieder schwanger, der ET ist der 03.07.2019. Wie läuft das jetzt mit der Elternzeit? Elternzeit für das zweite Kind kann ich dann auch erst 8 Wochen nach der Geburt einreichen? Also, würde es pünktlich am 03.06 kommen, hätte ich dann die "neue" Elternzeit ab 29.07.2019, die "alte" geht bis zum 19.06 - was ist dann mit den 5 1/2 Wochen dazwischen? Gilt da dann ganz normal "Mutterschutz"? Bedeutet das, dass mein Chef mir in der Zeit Mutterschaftsgeld zahlen müsste? Ich hoffe nicht - der rastet aus! Trau mich sowieso kaum, ihm davon zu erzählen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wann der Mutterschutz beginnt. Liebe Grüße NB


Ashey

Beitrag melden

ET ist der 03.06 - ist ein Tippfehler


mellomania

Beitrag melden

wann beginnt der mutterschutz? wenn er nach der elternzeit beginnt, musst du nach der ersten elternzeit eben arbeiten bis der neue mutterschutz beginnt oder du überbrückst mit urlaub oder +berstunden. oder du verlängerst die erste elternzeit bis auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. vorteil da wäre, dass du im mutterschuzt dann den vollen arbeitgeberzuschuss erhälst elternzeit fürs zweite kind beginnt entweder ab geburt oder ab einen tag nach mutterschutz. ende jahresweise immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag des kindes. den rest von elternzeit kind 1 kannst du übertragen, bis das kind 8 wird (also einen tag vor dem 8. geburtstag muss der rest ENDEN)


Ashey

Beitrag melden

Vielen Dank, aber das war ja gar nicht meine Frage :-D


Felica

Beitrag melden

Du beendest deine laufende Ez zum neuen Mutterschutz, also etwa um Ostern herum. damit lebt dein VZ-Vertrag wieder auf, du bekommst das volle Mutterschaftsgeld. Heißt wie beim ersten Kind AG-Anteil und KK. Sobald das Kind auf der Welt ist meldest du dem AG die neue EZ von Kind2. Das was an EZ von Kind 1 übrig ist kannst du dann noch bis zu dessen 8ten Lebensjahr nutzen. Dann dem AG entsprechend frühzeitig mitteilen. Beendest du die laufende EZ vom ersten Kind nicht, beginnt dein Mutterschutz, dein AG muss aber dir kein Mutterschaftsgeld zahlen weil dein Vertrag ja ruht. Frühstens wenn deine normale EZ dann abläuft müsste er dann ab dem Tag zahlen. Du verschenkst also Zeit, denn Mutterschutz und EZ laufen dann gleichzeitig, Geld und Urlaubstage. Den für den Mutterschutz erwirbst du neuen Urlaubsanspruch. Ohne irgendeinen Vorteil zu haben. Dein AG hat keinen Grund auszurasten, er bekommt das Geld von der KK wieder. kann also nicht dein Problem sein. Wenn der deshalb ausrastet würde ich eh die Zeit nutzen um mir einen neuen Job zu suchen.


Ashey

Beitrag melden

Danke für deine tolle Antwort! Ja, ich bin eh schon auf der Suche nach was Neuen, weil ich auch schon das letzte Elterngeld einklagen musste :( Ach ja, alles nicht so leicht - aber vielen Dank für die Antwort :)


Ashey

Beitrag melden

Danke für deine tolle Antwort! Ja, ich bin eh schon auf der Suche nach was Neuen, weil ich auch schon das letzte Elterngeld einklagen musste :( Ach ja, alles nicht so leicht - aber vielen Dank für die Antwort :)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...