Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

Pierina

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Im November endet meine 3.jährige Elternzeit. Ich hatte mit meinem AG gesprochen da wir nur einen halbtagsplatz für unseren Sohn haben und ich daher leider zeitlich keinen Posten annehmen kann. Nun bin ich in der 5ssw ( noch recht früh) aber ich weiß leider nicht wie jetzt verfahren wird, da ich ja wie vorher besprochen keinen Arbeitsplatz wahrnehmen kann anhand des Kitaplatzes meines Sohnes.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, andersherum wird ein Schuh drauss. Sie haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ansonsten müssen Sie arbeiten - oder selber kündigen (mit Sperre). Ihr Ag darf Ihnen wegen der Schwangerschaft gar nicht kündigen Liebe GRüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also hast Du gekündigt?


Pierina

Beitrag melden

Nein mein Arbeitgeber würde mich zum Ende der Elternzeit kündigen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du musst kündigen und die Konsequenzen tragen. Sperre beim Arbeitsamt. Da Du den Vertrag nicht einhalten willst. Das Arbeitsamt wird sonst verlangen dass Du Kündigungsschutzklage erreichst. Gekündigt werden kann Dir auch erst am ersten Arbeitstag mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Wie lange hast Du denn Betreuung und wieso geht keine Teilzeit?


Pierina

Beitrag melden

Wir hatten Teilzeit in Erwägung gezogen sind alle möglichen Posten durchgegangen die sie mir anbieten können. Ich bin bei einem Sicherheitsunternehmen angestellt, dort beginnt die Arbeitszeit um 6 Uhr morgens ich kann meinen Sohn frühstens um 7 Uhr in die kita bringen und um 12 Uhr muss er abgeholt werden, ich habe leider niemanden in der Nähe der ihn abholen könnte oder ähnliches. Arbeitsplätze sind mit Ca.30-45 Minuten Autofahrt verbunden. Daher hatte man sich letztendlich auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber entschieden


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das wird wie oben gesagt nicht gehen. Er darf Dich rechtlich erst kündigen am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit und muss dann die Frist einhalten. Da Du den Job nicht ausführen kannst musst Du kündigen. Beide Varianten bedeuten eine Sperre beim ALG1 von drei Monate. ( da musst Du auch die Krankenkasse selbst bezahlen ) Die Problematik der Schichten ist ja nicht neu, warum ist er nur bis 12 betreut? Einige Tagesmütter nehmen auch ganz früh und bringen die Kinder in den Kindergarten. Oder der Vater macht das am Morgen. Bist Du verheiratet? Alternativ rasch einen neuen Job suchen bevor Du finanzielle Probleme bekommst.


Pierina

Beitrag melden

Einen Vollzeit Kitaplatz haben wir leider nicht bekommen ist zunehmend schwer. Ja ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet jeden Tag von 6-15 Uhr. Aber vielen Dank für die vielen Antworten dann werde ich mal einiges in die Wege leiten


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Rat, nutz die Zeit bis dahin dir einen neuen Job zu suchen. Ist ja noch etwas Zeit. Einmal wegen Ende EZ, zweitens bis man die Schwangerschaft sieht. Und dann spreche mit deinem jetzigen AG wegen eines Aufhebungsvertrages wenn Du was neues hast. Oder wende dich an das JA wegen einer Randzeitenbetreuung. In manchen Gemeinden wird die gestellt in solchen Fällen oder sie können jedenfalls Alternativen bieten. Alternativ halt einfach nur kündigen und als Hausfrau daheim bleiben. Mutterschutzgeld wird es keines geben und Elterngeld nur Mindestsatz.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...