Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

dancelisa

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Hallo! Und zwar habe ich folgende Frage: Ich habe einen 6 jährigen Sohn und einen Sohn der im Juli 2 wird. Elternzeit habe ich mir bis zu seinem 3 Lebensjahr genommen. Ich beziehe zur Zeit Landeserziehungsgeld. Nun denken wir über ein weiteres Kind nach. Wie ist dass mit dem finanziellen? Kann ich meine Elternzeit bei einer erneuten Schwangerschaft abbrechen und Mutterschutz beantragen? Ich habe während der Schwangerschaft sowieso beschäftigungsverbot durch meinen Beruf. Und bekomme ich dann, wie während der letzten Schwangerschaft meinen Lohn gezahlt bis zum offiziellen Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt? Davon hängt nämlich die Entscheidung eines weiteren Kindes ab. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig die EZ beenden Liebe Grüsse NB


malini

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Du kannst die EZ nicht vorzeitig beenden um in ein BV zu gehen - nur zum neuen Mutterschutz wäre es möglich. Wenn ihr auf mehr Geld angewiesen seid, macht es mehr Sinn, mit ner neuen Schwangerschaft bis zum Ende der Elternzeit zu warten.


Sternenschnuppe

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In Elternzeit gibt es kein BV, arbeitest ja nicht. Elternzeit beenden um ein BV einzureichen wäre Betrug und fällt bei der Krankenkasse sofort auf. Du solltest nach der Elternzeit erst wieder 3-4 Monate voll arbeiten und dann schwanger werden, dann gibt es wieder volles Elterngeld. Wirst Du jetzt schwanger wird es nur der Mindestsatz. Oder Du arbeitest so schnell wie möglich wieder Teilzeit in Elternzeit, wirst dann danach schwanger und hast zumindest den Teilzeitlohn dann in einem BV als Grundlage. Nach Ende Elternzeit den Vollzeitlohn sofern nix anderes ausgemacht ist.


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