Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit

hasret94

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Hallo Frau Bader, ich entbinde am 06.04.2016 mein erstes Kind und bin daraufhin bis Oktober 2017 in Elternzeit. Da ich in einer Kinderkrippe unbefristet eingestellt bin, war ich seit dem beginn meiner Schwangerschaft in Beschäftigungsverbot und wurde bis zur Entbindung voll bezahlt. Elterngeld wurde für die ersten sechs monate elterngeld basis beantragt und für die restlichen 12 monate elterngeld plus. Nun ist meine frage, wie und von wem werde ich bezahlt wenn ich während der Elterzeit wieder Schwanger werde?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, von niemandem. In der Elternzeit bekommt man auch in einem Beschäftigungsverbot keinen Lohn. Erst ab dem ersten Tag nach dem Beschäftigungsverbot wieder. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wurde beantragt? Das Kind ist doch noch gar nicht da. In Elternzeit bekommst Du schwanger nix, bist ja in Elternzeit. Danach würde ein BV wieder greifen. Solltest also kurz vor Ende erst erneut schwanger werden.


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