Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit-wie stehe ich finanziell da?

Frage: Schwanger in Elternzeit-wie stehe ich finanziell da?

Mum1986

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Meine Situation ist etwas verzwickt. Ich hoffe, Sie steigen da durch. Meine Tochter wurde am 05.09.2018 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, bekomme aber nur noch bis September diesen Jahres Elterngeld. Nun ziehen wir November oder Dezember in einen ganz anderen Landkreis und somit wäre mein Alter Arbeitgeber viel zu weit weg um dort wieder anzufangen. Wir möchten unbedingt ein zweites Kind. Nun überlegen wir hin und her ob ich im neuen Landkreis erst einen Job suche und einige Monate arbeite und dann schwanger werde (um mehr Elterngeld zu bekommen...obwohl ich das dem neuen AG gegenüber auch irgendwie unfair finde) oder ob wir jetzt schon versuchen schwanger zu werden und dann halt vom Gehalt meines Mannes leben. Sollten wir uns für die zweite Variante entscheiden und ich werde z.B. im November schwanger (nur mal rum gesponnen), würde mir dann finanziell irgendetwas zustehen? Oder erst ab Beginn des Mutterschutzes? Und dann auch nur der Mindestsatz oder? Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären. Vielen Dank schonmal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie könnten während der Elternzeit beim anderen die Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, das würde das Elterngeld erhöhen. Ansonsten müssen Sie rechnen. Zunächst einmal verlängern Sie, wenn noch möglich, das Elterngeld auf 14 Monate. Diese werden nämlich dann ausgeklammert. und an dieser Stelle müssen Sie die Rechnung zum üblichen Umkehren, dass er noch keinen Geburtstermin haben. Sie nehmen also den Geburtstermin vom ersten Kind, rechnen die zwölf bzw. 14 Monate Elterngeld drauf und dann noch die sechs Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz. Dann ermitteln Sie dadurch das optimale Datum, um das volle Elterngeld zu bekommen. Jeden Monat, den das Kind später kommt, wird das Elterngeld geringer. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Versuche mal ein wenig Licht rein zubringen.... Für das neue Elterngeld sind ja wieder die 12 Monate vor neuem Mutterschutz interessant. Monate mit EG bis 12. Lebensmonat kind1 (weil Basis EG) und Monate mit Mutterschutz Leistungen werden ausgeklammert. Sollte der neue Mutterschutz innerhalb der jetzigen ez beginnen, kannst du diese auf einen Tag vor Mutterschutz beenden. Ohne Mitspracherecht vom AG. Folge: dein alter Vertrag lebt auf und Anspruch auf Mutterschaftsgeld in völler Höhe. Du kannst zur Steigerung des EG bis zu 30h/Woche arbeiten.


Mum1986

Beitrag melden

Danke für deine Antwort :-) Das hilft mir schonmal weiter. Aber nochmal für ganz doofe... angenommen ich werde im November schwanger und der errechnete ET ist in der Elternzeit (August). Dann endet die Elternzeit einen Tag vor Mutterschutz also im Juli. Korrekt? Und was muss dann mein alter Arbeitgeber zahlen? Das hab ich noch nicht ganz geblickt :-( also wäre das ja theoretisch gut jetzt wieder schwanger zu werden oder verstehe ich das falsch?


Felica

Beitrag melden

Oder, falls es nicht sofort klappt mit dem schwanger werden, sie EZ zu verlängern. Da du 2 Jahre gemeldet hast kannst du das 3te einfach dran hängen. Das würde ich auch solange wie möglich nutzen. Das du nicht vor Ort wohnst ist in der EZ egal. Und um mehr wie 300 € EG zu bekommen am besten jetzt in der EZ woanders arbeiten mit bis zu 30 Std. Brauchst nur das OK des AG, was der aber kaum verweigern kann aufgrund der Entfernung. Zum neuen Mutterschutz dann die EZ beenden, musst du aktiv machen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du aktiv die aktuelle Elternzeit vor dem neuen Mutterschutz beendest, muss dein AG + Krankenkasse das Mutterschaftsgeld so zahlen wie für Kind 1. der AG hat da kein Mitspracherecht und ist vom Gesetzgeber so gestattet. Dein alter Vertrag ruht ja in der Zeit der Elternzeit und lebt dann auf. Innerhalb der ez jetzt Teilzeit zu arbeiten, steigert dann das neue Elterngeld. Auch am neuen Wohnort mit Zustimmung des AG. Und wie Felica schrieb, kannst du beim alten AG problemlos dein drittes Jahr ez nehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...