Mum1986
Hallo Frau Bader, Meine Situation ist etwas verzwickt. Ich hoffe, Sie steigen da durch. Meine Tochter wurde am 05.09.2018 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, bekomme aber nur noch bis September diesen Jahres Elterngeld. Nun ziehen wir November oder Dezember in einen ganz anderen Landkreis und somit wäre mein Alter Arbeitgeber viel zu weit weg um dort wieder anzufangen. Wir möchten unbedingt ein zweites Kind. Nun überlegen wir hin und her ob ich im neuen Landkreis erst einen Job suche und einige Monate arbeite und dann schwanger werde (um mehr Elterngeld zu bekommen...obwohl ich das dem neuen AG gegenüber auch irgendwie unfair finde) oder ob wir jetzt schon versuchen schwanger zu werden und dann halt vom Gehalt meines Mannes leben. Sollten wir uns für die zweite Variante entscheiden und ich werde z.B. im November schwanger (nur mal rum gesponnen), würde mir dann finanziell irgendetwas zustehen? Oder erst ab Beginn des Mutterschutzes? Und dann auch nur der Mindestsatz oder? Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären. Vielen Dank schonmal.
Hallo, sie könnten während der Elternzeit beim anderen die Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, das würde das Elterngeld erhöhen. Ansonsten müssen Sie rechnen. Zunächst einmal verlängern Sie, wenn noch möglich, das Elterngeld auf 14 Monate. Diese werden nämlich dann ausgeklammert. und an dieser Stelle müssen Sie die Rechnung zum üblichen Umkehren, dass er noch keinen Geburtstermin haben. Sie nehmen also den Geburtstermin vom ersten Kind, rechnen die zwölf bzw. 14 Monate Elterngeld drauf und dann noch die sechs Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz. Dann ermitteln Sie dadurch das optimale Datum, um das volle Elterngeld zu bekommen. Jeden Monat, den das Kind später kommt, wird das Elterngeld geringer. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Versuche mal ein wenig Licht rein zubringen.... Für das neue Elterngeld sind ja wieder die 12 Monate vor neuem Mutterschutz interessant. Monate mit EG bis 12. Lebensmonat kind1 (weil Basis EG) und Monate mit Mutterschutz Leistungen werden ausgeklammert. Sollte der neue Mutterschutz innerhalb der jetzigen ez beginnen, kannst du diese auf einen Tag vor Mutterschutz beenden. Ohne Mitspracherecht vom AG. Folge: dein alter Vertrag lebt auf und Anspruch auf Mutterschaftsgeld in völler Höhe. Du kannst zur Steigerung des EG bis zu 30h/Woche arbeiten.
Mum1986
Danke für deine Antwort :-) Das hilft mir schonmal weiter. Aber nochmal für ganz doofe... angenommen ich werde im November schwanger und der errechnete ET ist in der Elternzeit (August). Dann endet die Elternzeit einen Tag vor Mutterschutz also im Juli. Korrekt? Und was muss dann mein alter Arbeitgeber zahlen? Das hab ich noch nicht ganz geblickt :-( also wäre das ja theoretisch gut jetzt wieder schwanger zu werden oder verstehe ich das falsch?
Felica
Oder, falls es nicht sofort klappt mit dem schwanger werden, sie EZ zu verlängern. Da du 2 Jahre gemeldet hast kannst du das 3te einfach dran hängen. Das würde ich auch solange wie möglich nutzen. Das du nicht vor Ort wohnst ist in der EZ egal. Und um mehr wie 300 € EG zu bekommen am besten jetzt in der EZ woanders arbeiten mit bis zu 30 Std. Brauchst nur das OK des AG, was der aber kaum verweigern kann aufgrund der Entfernung. Zum neuen Mutterschutz dann die EZ beenden, musst du aktiv machen.
Mitglied inaktiv
Wenn du aktiv die aktuelle Elternzeit vor dem neuen Mutterschutz beendest, muss dein AG + Krankenkasse das Mutterschaftsgeld so zahlen wie für Kind 1. der AG hat da kein Mitspracherecht und ist vom Gesetzgeber so gestattet. Dein alter Vertrag ruht ja in der Zeit der Elternzeit und lebt dann auf. Innerhalb der ez jetzt Teilzeit zu arbeiten, steigert dann das neue Elterngeld. Auch am neuen Wohnort mit Zustimmung des AG. Und wie Felica schrieb, kannst du beim alten AG problemlos dein drittes Jahr ez nehmen.
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