Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit-wie stehe ich finanziell da?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger in Elternzeit-wie stehe ich finanziell da?

Mum1986

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Meine Situation ist etwas verzwickt. Ich hoffe, Sie steigen da durch. Meine Tochter wurde am 05.09.2018 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, bekomme aber nur noch bis September diesen Jahres Elterngeld. Nun ziehen wir November oder Dezember in einen ganz anderen Landkreis und somit wäre mein Alter Arbeitgeber viel zu weit weg um dort wieder anzufangen. Wir möchten unbedingt ein zweites Kind. Nun überlegen wir hin und her ob ich im neuen Landkreis erst einen Job suche und einige Monate arbeite und dann schwanger werde (um mehr Elterngeld zu bekommen...obwohl ich das dem neuen AG gegenüber auch irgendwie unfair finde) oder ob wir jetzt schon versuchen schwanger zu werden und dann halt vom Gehalt meines Mannes leben. Sollten wir uns für die zweite Variante entscheiden und ich werde z.B. im November schwanger (nur mal rum gesponnen), würde mir dann finanziell irgendetwas zustehen? Oder erst ab Beginn des Mutterschutzes? Und dann auch nur der Mindestsatz oder? Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären. Vielen Dank schonmal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie könnten während der Elternzeit beim anderen die Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, das würde das Elterngeld erhöhen. Ansonsten müssen Sie rechnen. Zunächst einmal verlängern Sie, wenn noch möglich, das Elterngeld auf 14 Monate. Diese werden nämlich dann ausgeklammert. und an dieser Stelle müssen Sie die Rechnung zum üblichen Umkehren, dass er noch keinen Geburtstermin haben. Sie nehmen also den Geburtstermin vom ersten Kind, rechnen die zwölf bzw. 14 Monate Elterngeld drauf und dann noch die sechs Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz. Dann ermitteln Sie dadurch das optimale Datum, um das volle Elterngeld zu bekommen. Jeden Monat, den das Kind später kommt, wird das Elterngeld geringer. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Versuche mal ein wenig Licht rein zubringen.... Für das neue Elterngeld sind ja wieder die 12 Monate vor neuem Mutterschutz interessant. Monate mit EG bis 12. Lebensmonat kind1 (weil Basis EG) und Monate mit Mutterschutz Leistungen werden ausgeklammert. Sollte der neue Mutterschutz innerhalb der jetzigen ez beginnen, kannst du diese auf einen Tag vor Mutterschutz beenden. Ohne Mitspracherecht vom AG. Folge: dein alter Vertrag lebt auf und Anspruch auf Mutterschaftsgeld in völler Höhe. Du kannst zur Steigerung des EG bis zu 30h/Woche arbeiten.


Mum1986

Beitrag melden

Danke für deine Antwort :-) Das hilft mir schonmal weiter. Aber nochmal für ganz doofe... angenommen ich werde im November schwanger und der errechnete ET ist in der Elternzeit (August). Dann endet die Elternzeit einen Tag vor Mutterschutz also im Juli. Korrekt? Und was muss dann mein alter Arbeitgeber zahlen? Das hab ich noch nicht ganz geblickt :-( also wäre das ja theoretisch gut jetzt wieder schwanger zu werden oder verstehe ich das falsch?


Felica

Beitrag melden

Oder, falls es nicht sofort klappt mit dem schwanger werden, sie EZ zu verlängern. Da du 2 Jahre gemeldet hast kannst du das 3te einfach dran hängen. Das würde ich auch solange wie möglich nutzen. Das du nicht vor Ort wohnst ist in der EZ egal. Und um mehr wie 300 € EG zu bekommen am besten jetzt in der EZ woanders arbeiten mit bis zu 30 Std. Brauchst nur das OK des AG, was der aber kaum verweigern kann aufgrund der Entfernung. Zum neuen Mutterschutz dann die EZ beenden, musst du aktiv machen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du aktiv die aktuelle Elternzeit vor dem neuen Mutterschutz beendest, muss dein AG + Krankenkasse das Mutterschaftsgeld so zahlen wie für Kind 1. der AG hat da kein Mitspracherecht und ist vom Gesetzgeber so gestattet. Dein alter Vertrag ruht ja in der Zeit der Elternzeit und lebt dann auf. Innerhalb der ez jetzt Teilzeit zu arbeiten, steigert dann das neue Elterngeld. Auch am neuen Wohnort mit Zustimmung des AG. Und wie Felica schrieb, kannst du beim alten AG problemlos dein drittes Jahr ez nehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...

Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen.  Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Sehr geehrte Frau Bader,    wir haben gerade folgende Situation:    Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...