Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit, was nun?

Frage: Schwanger in Elternzeit, was nun?

EllyMirelly

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Also meine Frage lautet wie folgt: Ich habe im Oktober 2012 einen gesunden Jungen zur Welt gebracht. bin seit dem 02.12.2012 in Elternzeit bis zum 06.10.2015 d.h. 3 Jahre. Mein Elterngeld habe ich mir auf 2 Jahre splitten lassen. Falls ich jetzt während dieser Zeit schwanger werden würde ( was unser Wunsch ist, damit die Kinder keinen großen Altersunterschied haben) welche Gelder würden mir zustehen, bzw kann ich beantragen? Wie läuft es dann mit dem Elterngeld, kriege ich dann das selbe wie beim 1. Kind oder nur den Mindestsatz? Danke schon mal im Voraus für die Antwort. :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Liebe Grüße, NB


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