Elfche
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit noch in Elternzeit meines jüngsten Kindes - im zweiten Jahr. Ich bin zwar noch bei meinem Arbeitgeber angestellt, aber er kann mich während der Elternzeit nicht beschäftigen aufgrund der Arbeitszeiten. Daher habe ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und erhalte ALG1. Nun bin ich erneut schwanger. In der letzten Schwangerschaft (hier war ich bis zum Mutterschutz beschäftigt) habe ich für die Zeit während des Mutterschutz die restliche Elternzeit des Vorkindes gekündigt und bekam in dieser Zeit das volle Gehalt wie vor der ersten Schwangerschaft (durch AG und KK). Kann ich dies auch diesmal handhaben? Arbeitslosigkeit beenden und gleichzeitig Elternzeit beim Arbeitgeber beenden während des Mutterschutz? Vielen Dank im voraus.
Hallo, Sie können nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden, nicht vorher. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das musst Du sogar. Stellt sich aber die Frage warum Du Dir jetzt keine Arbeit suchst. Das neue Elterngeld wird sonst 300€ betragen.
Elfche
Hallo Sternschnuppe, das war zwar wie immer nicht die Antwort auf meine Frage, aber wer sagt denn, dass ich mir keine neue Arbeit suche? Ich bin schließlich arbeitslos und somit arbeitssuchend gemeldet. Die Frage ist, wer stellt mich jetzt noch ein? Zudem bin ich ab nächsten Monat als Tagesmutter nebenberuflich selbständig und somit nicht mehr arbeitslos
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