Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit / Geburtstermin nach Ende der Elternzeit

Frage: Schwanger in Elternzeit / Geburtstermin nach Ende der Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Unser Kind wurde im April 3 Jahre alt, ich war bis zur Geburt meines Kindes bei meinem Mann beschäftigt. Nun bin ich erneut schwanger, Termin ist Ende September. Ich bin gesetzlich krankenversichert, mein Mann und meine Kinder sind privat versichert. Wie sieht es jetzt mit meiner Krankenversicherung aus wenn ich bis zur Entbindung nicht mehr arbeite? Wir verhält es sich nach der Entbindung? Bin ich dann wieder beitragsfrei versichert, und wenn ja wie lange? Die ganzen 3 Jahre Elternzeit? Oder bin ich nur dann beitragsfrei für 3 Jahre versichert wenn ich die Monate Mai - Beginn Mutterschutz wieder angestellt bin? (Das Gehalt muss dann in diesem Fall über 400,- Euro liegen, richtig?) Viele Fragen, trotzdem würde ich mich über Ihre Antwort sehr freuen. Herzliche Grüße Lija


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wer einen Arbeitsvertrag hat u in EZ ist, ist beitragsfrei weiter versichert. Rein theoretisch kann er /Sie kùndigen und dann einen neuen Vertrag schliessen. Aber da das offensichtlich nur dem Zweck der beitragsfreien KK dient, kann es °rger mit der KK gaben. Er kann Ihnen auch das Gehalt weiterzahlen u Sie freistellen. Liebe Grùsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das Gehalt muss nicht mehr als 400€, es muss auf Steuerkarte laufen, also darf KEIN Minijob sein. Eine Teilzeitanstellung die sozialversicherungspflichtig ist ist für die eigene Versicherung & die beitragsfreie Versicherung in der EZ wichtig. LG Sabine


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