MarcSchäfer
Sehr geehrte Frau Bader, meiner Frau und mir stellt sich folgende Frage / Problematik: Am 30.04.2015 wurde uns eine kleine Tochter geschenkt, die Monate der Schwangerschaft davor wurde meine Frau in ein Arbeitsverbot gesetzt und seit der Geburt bezog meine Frau 1 Jahr Elterngeld und ist jetzt 1 Jahr in Erzeihungszeit und sollte am 31.04.2017 wieder mit der Arbeit beginnen. Nun sind wir glücklicherweise wieder Schwanger und erwarten am 29.12.2016 das zweite Kind. Jetzt stellt sich uns folgende Frage: Sollten wir die Erziehungszeit vorzeitig beenden und sie wieder ins Arbeitsverbotgesetzt und bezieht somit wieder Ihren vollen Gehalt (Krankenkasse/Arbeitgeber) und geht dann wieder regulär in Mutterschaft und dann Anschliessend wieder in Elternzeit. Oder geht das so nicht? Welche Möglichkeiten geben sich hier? Vielen Dank für die Rückmeldung und entschuldigen Sie die Informationsflut! ;-) MFG Marc
Hallo, das ist nicht machbar. Ihre Frau kann frühestens am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Liebe Grüße NB
malini
Man kann die Elternzeit nicht vorzeitig beenden um ein BV zu erhalten. Deine Frau kann die EZ zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekommt dann im Mutterschutz den Vollzeitlohn. Fürs Elterngeld habt ihr Nullrunden von Mai bis Oktober, der Rest wird mit dem Lohn von vor dem ersten Kind ersetzt.
MarcSchäfer
Vielen Dank für die Rückmeldungen! Wo und bis wann muss die Elternzeit vor dem Mutterschutz beendet werden. Bzw. welche Anträge sind hierbei zu stellen? Danke vorab!
malini
Da reicht eine Meldung an den AG, er kann das auch nicht verbieten. Wenn Mutterschutz z. B. am 7.7. beginnt, die EZ zum 6.7. beenden.
malini
Ich hab die Meldung ca. 1 Monat vor Beginn des MuSchu abgeschickt.
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