Adrenalyn86
Sehr geehrte Frau Bader, Zum folgendem Sachverhalt: Meine Frau wurde 2013 schwanger und hat berufsbedingt ein sofortiges Beschäftigungsverbot vom Chef bekommen. Sie bekam bis zum Mutterschutz ihr normales Gehalt voM AG. Jetzt ist sie in Elternzeit (im 7Monat von insgesamt 1 Jahr). Jetzt wollen wir noch ein Baby hinterher legen :-) Sehe ich das richtig, dass sollte Sie im Bezugszeitraum von diesem Elterngeld schwanger werden, wieder ihr jetziges Elterngeld in gleicher Höhe bekommen wird? Frage 2: wenn das Elterngeld von kind 1 im April ausläuft, sie dann aber ja schwanger wäre, wer bezahlt dann bis zum Mutterschutz von Kind 2? Bekommt Sie dann wieder normales Gehalt vom AG mit Beschäftigungsverbot oder bezahlt da durchgehend die KK? Oder im schlimmsten Fall bekommt sie garnichts zwischen den Monaten April und Mutterschutz von Kind 2? Über eine Auskunft wären wir sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Andreas Pani
Hallo, wie lange hat sie denn EZ beantragt? Solange bekommt sie keinen Lohn -erst ab dem ersten Arbeitstag. Liebe Grüße NB
SvenjaS1982
Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber bei mir war es genau so, daher schildere ich mal meine Erfahrung. In der ersten Schwangerschaft habe ich direkt in der 5. Woche ein Beschäftigungsverbot bekommen (Labor). Habe ganz normal mein Gehalt und Mutterschaftsgeld bekommen. Auch mein Urlaub wurde mir normal angerechnet. Ende März 2013 kam mein Sohn zur Welt. Habe ein Jahr Elternzeit angemeldet. Nach 9 Monaten wurde ich geplant wieder Schwanger. Bin also nahtlos von der Elternzeit des 1. Kindes ins neue Beschäftigungsverbot gekommen. Wieder normal mein Gehalt und Mutterschaftsgeld erhalten. Auch mein Urlaub wurde anteilig angerechnet. Mein 2. Sohn kam dann Ende August 2014 zur Welt! Ich habe nun 3 Jahre Elternzeit für ihn angemeldet, werde aber nach einem Jahr wieder in Teilzeit anfangen. Aber erst muss ich meine 60 Resturlaubstage abfeiern 😉. Ich hoffe, ich konnte helfen! Herzliche Grüße, Svenja
SvenjaS1982
P.S. Das Elterngeld fällt bei uns für Kind 2 etwas höher aus aufgrund des Geschwisterbonus!
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