KathaFelix
Sehr geehrte Frau Bader. Mein Mann und ich wollen aufjedenfall noch ein zweites Kind. Ich bin momentan in 2 jähriger Elternzeit bis Juli 2018. Wärend der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot und werde bei einer erneuten Schwangerschaft sicher auch wieder eins kriegen. Wie ist es, wenn ich wärend der Elternzeit wieder Schwanger werde und ein BV bekomme? Muss mein Arbeitgeber mir dann, wie vorher auch, mein Gehalt weiter zahlen? Und die viel Elterngeld würde ich prozentual für das zweite Kind bekommen? Momentan gibt es nur eine mündliche Absprache, dass ich nach der Elternzeit meine Stunden verringern will und noch nichts schriftliches.
Hallo, in der EZ spielt ein BV keine Rolle, erst ab dem ersten Tag nach der EZ. Sie können am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden u bekommen dann wieder volles MG Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du in der Elternzeit wieder schwanger wirst, dann bist du trotzdem erstmal weiter in Elternzeit, d.h. dein Arbeitgeber braucht dir nichts zu zahlen. Vorzeitig beenden kannst du Elternzeit nur um in Mutterschutz zu gehen (6 Wochen vor ET). Du bekommst dann wieder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss von deinem Arbeitgeber wie vor der 1. Geburt. Die Elternzeit vorzeitig beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen, ist nicht möglich. Für die Elterngeldberechnung ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz maßgeblich.
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