Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit bei zwei Arbeitgebern

Frage: Schwanger in Elternzeit bei zwei Arbeitgebern

KleineHex

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Ich bin derzeit noch für 6 Monate bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich vor und während meiner Schwangerschaft beschäftigt war, in Elternzeit. Mit dem Einverständnis dieses Arbeitgebers arbeite ich seit vier Monaten bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit. Bei wem muss ich Mutterschutz und Elternzeit anmelden, wenn ich jetzt wieder schwanger werde? Ich würde sehr gerne bei meinem jetzigen neuen Arbeitgeber bleiben und nach der neuen Schwangerschaft mit Elternzeit auch dort wieder in Teilzeit anfangen. Muss ich dazu bei meinem früheren Arbeitgeber erst kündigen, bevor ich meinem jetzigen Zweit-AG die Schwangerschaft bekanntgebe oder endet meine Elternzeit dann einfach dort und mein Mutterschutz beginnt automatisch beim neuen AG? Ist er dafür dann überhaupt zuständig oder verliere ich durch eine Kündigung bei beiden meinen Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit? Ich fürchte, wenn ich nicht kündige, muss ich für ein paar Monate beim alten AG arbeiten, bis dort der Mutterschutz wieder beginnt. Da möchte ich allerdings nicht wieder einsteigen (geht nur in Vollzeit!) Wie erreiche ich, dass mein neuer AG dafür zuständig ist? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bei beiden! 2. Sie müssen nicht kündigen, sondern können weiter in der neuen EZ bei dem neuen AG arbeiten. 3. Wenn die EZ endet, müssen Sie,auch für kurze Zeit, wieder arbeiten. Dann bleibt tatsächlich nur die Kündigung. Frist zum Ende der EZ 3 Mo Liebe Grüsse, NB


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