Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit, 400 Euro Job angenommen nach Absprache mit AG...

Frage: Schwanger in Elternzeit, 400 Euro Job angenommen nach Absprache mit AG...

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Hallo Frau Bader, ich bin befinde mich aktuell noch in Elternzeit bis März 2013. Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber wurde mir genehmigt mir einen 400 € Job zu suchen. Diesen habe ich auch gefunden und werde nächste Woche dort beginnen. Nun bin ich aber auch wieder Schwanger... ( 5. Woche ). Daher meine Frage. Kommen auf meinen "neuen" Arbeitger irgendwelche Verpflichtungen durch die Schwangerschaft zu? Ich möchte nicht, dass er durch meine Anstellung Schwierigkeiten bekommt oder Zahlungen leisten muss.... Wann muss ich meinen "eigentlichen" Arbeitgeber informieren?? Wird der 400€ Job zur Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind angerechnet?? Oder zählt dann das letzte Einkommen vor der 1. Elternzeit aus meiner eigentlichen Anstellung?? Mutterschutzgeld wird man eh nicht erhalten oder? Schließlich befinde ich mich zum Zeitpunkt der Entbindung noch in Elternzeit... Das sind soviele Fragen, bitte entschuldigen Sie! Aber ich bin so unsicher und wäre wirklich über ein Feedback dankbar! Ihre Jessica


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss zB während eines BV den Lohn weiterzahlen. Er muss aber kein MG zahlen. Zu der Höhe des EG: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


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