Mitglied inaktiv
Meine Tochter Sascia 17 Jahre alt besucht die zehnte Klasse einer Sekundarschule. Sie ist in der 34Schwangerschaftswoche. Sie erfreut sich bester Gesundheit und möchte die Schule unbedingt so lange wie möglich besuchen, um keinen wichtigen Stoff zu versäumen. Der Frauenarzt gibt ihr grünes Licht da keine gesundheitlichen Schäden bei ihr und dem Kind zu befürchten sind.Heute wurde meine Tochter nach Hause geschickt, da die Lehrerin der Meinung war, dass jetzt die Schutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung eingetreten ist und sie kein Recht auf weitern Schulbesuch hat. Wir sind anderer Meinung und sagen wenn sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt kann sie die Schule weiter besuchen, wenn diese zustimmt. Wir denken das ist reine Schikane von der Lehrerin. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Hallo, das MuSchG gilt nur für AN, insofern keine Schutzfrist. Im übrigen darf auch eine AN auf die Schutzfrist vor der Geburt verzichten Liebe Grüsse NB
peekaboo
Hallöle, das ist ja blöd, bei Arbeitnehmern ist es so, daß die die 6 Wochen vor der Entbindung arbeiten dürfen. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung müssen eingehalten werden, selbst wenn die Junge Mutter arbeiten wollen würde. Ich selbst habe bis zur Niederkunft gearbeitet. Habe dem Arbeitgeber damals schriftlich bestätigt, daß dies mein eigener Wunsch ist. Ich hätte da jedoch von einem auf den anderen Tag daheim bleiben können. (also die 6 Wochen vorher) Das habe ich noch gefunden: http://www.schwanger-unter-20.de/schule-ausbildung-und-job/schule/ Viel Glück...
blauerVogel
Direkt morgen wieder in die Schule schicken! Wie schon geschrieben wurde, sie KANN die 6 Wochen vor der Geburt zuhause bleiben, muss sie aber nicht. Vielleicht kannst du sie ja morgen in die Schule begleiten und mit dem Rektor sprechen. Vielleicht ein Attest vom Arzt und eine Bestätigung von dir und deiner Tochter vorlegen, dass sie schultauglich ist. Neben mir saß damals beim Abi auch eine Bekannte die ne Woche später entbunden hat :-)
Andrea6
Die Lehrerein hat überhaupt keine Ahnung. Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz erwerbstätiger resp. angestellter Schwangerer und junger Mütter, ist aber nicht auf Schülerinnen ( und beispielsweise auch nicht auf Selbstständige!) übertragbar. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die schwangere Schülerinnen ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Schulbesuch ausschließt. Deine Tochter sollte, erst recht wenn sie das sowieso möchte, so lange wie möglich zur Schule gehen; nach der Geburt wird es nämlich sowieso schwieriger, wieder einzusteigen.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe mal eine etwas kompliziertere Frage. Ich bin seit Dezember 2023 im Krankengeld aufgrund von Long-Covid. Ausgesteuert bin ich Mai dieses Jahres. Mein Arbeitsvertrag läuft im August 2025 aus. Jetzt bin ich ungeplant schwanger geworden und bekomme Ende Juni unser Kind. Was für Leistungen bekomme ich ab Mai? Arbeitslo ...
Sehr geehrte Frau Bader, anfang November letzten Jahres habe ich noch aus der Elternzeit mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag zur Aufstockung der Arbeitszeit unterschrieben (von 40% auf 70%) mit Wirkung ab 11.01.2025. Da ich im Dezember nun erneut schwanger geworden bin, habe ich direkt meinen Arbeitgeber informiert, da ich direkt in ein bet ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit schwanger geworden und mein Arbeitgeber hat nach einem Schwangerschaftsattest vom Frauenarzt verlangt. Wer hat die Kosten für dieses Attest zu zahlen? (15 Euro) Der Arbeitgeber sagt da ich in der Elternzeit bin und kein Entgeld beziehen, dass Sie es nicht über den Lohn abrechnen können un ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden und habe nun auch meinen Arbeitgeber informiert. Mein Entbindungstermin ist der 07.06.25. Ich habe dem Arbeitgeber gestern ein Brief zugeschickt, dass ich die alte Elternzeit frühzeitig beenden, werde einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, um vom Arb ...
Guten Tag ich suche auf diesem Weg einen Rat für meine Bekannte. Ihr Freund würde bin seiner damaligen Freundin zu einem Gespräch gebeten. Dort sagte sie was sie schwanger sein und er der Vater sein könnte. Sie ist mittlerweile 15 und er 18. Jetzt hat er und meine Bekannte Angst was passieren wird Fals er der Vater ist. Muss er dann mit Rechtli ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...
Hallo, Ich bin im Juli 2022 Schwanger geworden und wurde direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil ich in einer stationären Kinder und Jugendgruppe arbeite und es dort keinen passenden Job mehr für mich gab. Meine Elternzeit geht noch bis Juli 2025. Seit Juli 2023 arbeite ich in einem Büro als Teilzeitkraft. Das ist selbstverständlich au ...
Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...