Mitglied inaktiv
Meine Tochter Sascia 17 Jahre alt besucht die zehnte Klasse einer Sekundarschule. Sie ist in der 34Schwangerschaftswoche. Sie erfreut sich bester Gesundheit und möchte die Schule unbedingt so lange wie möglich besuchen, um keinen wichtigen Stoff zu versäumen. Der Frauenarzt gibt ihr grünes Licht da keine gesundheitlichen Schäden bei ihr und dem Kind zu befürchten sind.Heute wurde meine Tochter nach Hause geschickt, da die Lehrerin der Meinung war, dass jetzt die Schutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung eingetreten ist und sie kein Recht auf weitern Schulbesuch hat. Wir sind anderer Meinung und sagen wenn sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt kann sie die Schule weiter besuchen, wenn diese zustimmt. Wir denken das ist reine Schikane von der Lehrerin. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Hallo, das MuSchG gilt nur für AN, insofern keine Schutzfrist. Im übrigen darf auch eine AN auf die Schutzfrist vor der Geburt verzichten Liebe Grüsse NB
peekaboo
Hallöle, das ist ja blöd, bei Arbeitnehmern ist es so, daß die die 6 Wochen vor der Entbindung arbeiten dürfen. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung müssen eingehalten werden, selbst wenn die Junge Mutter arbeiten wollen würde. Ich selbst habe bis zur Niederkunft gearbeitet. Habe dem Arbeitgeber damals schriftlich bestätigt, daß dies mein eigener Wunsch ist. Ich hätte da jedoch von einem auf den anderen Tag daheim bleiben können. (also die 6 Wochen vorher) Das habe ich noch gefunden: http://www.schwanger-unter-20.de/schule-ausbildung-und-job/schule/ Viel Glück...
blauerVogel
Direkt morgen wieder in die Schule schicken! Wie schon geschrieben wurde, sie KANN die 6 Wochen vor der Geburt zuhause bleiben, muss sie aber nicht. Vielleicht kannst du sie ja morgen in die Schule begleiten und mit dem Rektor sprechen. Vielleicht ein Attest vom Arzt und eine Bestätigung von dir und deiner Tochter vorlegen, dass sie schultauglich ist. Neben mir saß damals beim Abi auch eine Bekannte die ne Woche später entbunden hat :-)
Andrea6
Die Lehrerein hat überhaupt keine Ahnung. Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz erwerbstätiger resp. angestellter Schwangerer und junger Mütter, ist aber nicht auf Schülerinnen ( und beispielsweise auch nicht auf Selbstständige!) übertragbar. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die schwangere Schülerinnen ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Schulbesuch ausschließt. Deine Tochter sollte, erst recht wenn sie das sowieso möchte, so lange wie möglich zur Schule gehen; nach der Geburt wird es nämlich sowieso schwieriger, wieder einzusteigen.
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