Guten Tag Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen 1 Jährigen Sohn aus vorheriger Beziehung und befinde mich zur Zeit noch bis zum Juni 2018 in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger. Der Entbindungstermin ist der 13. März 2018. Mein Freund und ich freuen uns wahnsinnig jedoch verunsichert uns de finanzielle Situation.
Wir wohnen nicht zusammen. Ich beziehe jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit aufstockend Alg 2(ich habe einen festen Job) zum kindergeld und Unterhalt dazu. Nun fragen wir uns woraus bezieht sich dann das Elterngeld für unser 2. Kind. bekomme ich dann nur den Mindestsatz oder wird das aus den 12 Monaten vor der ersten Elternzeit berechnet? Und was passiert mit den letzten Monaten der ersten Elternzeit,da es sich ja überschneidet.
Ich danke Ihnen schon mal in Vorraus.
von
Biene1992
am 17.06.2017, 15:36
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgerechnet werden die Monate, wo Sie für ihr erstes Kind Elterngeld erhalten haben (bis zum 14. Lebensmonat).
Bitte berücksichtigen Sie, dass sie nach Geburt des zweiten Kindes möglicherweise weniger oder gar keinen Unterhalt für sich selber von dem ersten Kindsvater bekommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Ich hab mal gerechnet. Wenn zwischen 17.06.2017 und 23.06.2017 der Eisprung/Befruchtung war, wäre am 13. März 2018 der ET.
Für den Schwangerschaftstest der heute schon eine Schwangerschaft angezeigt hat, solltest du ein Patent anmelden.
Ich würd erst mal die Beziehung festigen und zusammenziehen vor dem nächsten Kind.
von
Soie
am 17.06.2017, 20:13
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Hallo ich bin die Erstellerin...ich hab mich verschrieben. Eigentlich sollte es Februar sein aber ich bekomm es nimmer geändert. Ich war ein bisschen durcheinander.
von
Biene1992
am 17.06.2017, 21:31