s@bine
Hallo, ich hoffe sie können mir helfen. Ich befinde mich zurzeit on Elternzeit bis zum 15.11. Dann nehme ich meinen Resturlaub und mein erster Arbeitstag (vollzeit) ist der 8.1 2018. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde mir ein beschäftigungsverbot ausgesprochen aufgrund meines Arbeitsplatzes (Labor ) Das wäre bei einer erneuten Schwangerschaft dann auch wieder der Fall. Ich würde nun gerne wissen ob ich zum ende meiner Elternzeit schwanger werden kann und dann Übergangslos in das beschäftigungsverbot gehe ohne wieder gearbeitet zu haben und ob ich dann das gleiche Gehalt wie im ersten beschäftigungsverbot bekomme. Oder muss ich erst ein paar Monate arbeiten um wieder Anspruch auf eine Zahlung im beschäftigungsverbot zu haben?
Hallo, nein, das geht auch übergangslos. Aber bedenken sie, dass der Ag seit 2017 die Pflicht hat zu prüfen, ob er Sie umsetzen kann. Liebe Grüße NB
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