Tweety136
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich überlegen aktuell wegen einem zweiten Baby haben jetzt aber noch bis 05.01.2020 Elternzeit wegen unseres ersten Kindes. Jetzt überlegen wir, was zu beachten wäre... ich arbeite regulär im Rettungsdienst und würde sonst mit bekannt- werden einer Schwangerschaft in ein Berufsverbot kommen... ab wann bin ich verpflichtet meinen AG von einer erneuten Schwangerschaft zu unterrichten? Wie geht es dann mit der Elternzeit weiter? Muss ich die Elterngeldstelle auch mit einem Attest informieren? Was wäre alles zu beachten? Ich weiß das es bei normalen Berufen so gehandhabt wird das die Elternzeit beendet wird sobald der Mutterschutz der Schwangerschaft greift, wie ist das in einem Beruf wo es sofort ein Berufsverbot gibt? Elterngeld würde im März enden wo wir dann vom Gehalt meines Partners und meinen Erspartem leben, das wäre auch kein Problem. Nur mache ich mir halt Gedanken um das ganze drum rum... Falls es wichtig ist mein Partner ist Soldat und wir leben nicht in einem gemeinsamen Haushalt zur Zeit. Danke vielmals für Ihre Hilfe :) Tweety
Hallo, an der Elternzeit äändert sich durch die neue Schwangerschaft nichts. Auch ein Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle-Erst am ersten Tag nach der Elternzeit. Sie können die Elternzeit beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann bekommen Sie neues Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Denkfehler! Du hast anscheinend 2 Jahre Elternzeit beantragt. Innerhalb dieser Zeit kannst Du nicht ins Beschäftigungsverbot gehen, denn Du bist ja nicht beschäftigt, außer Du arbeitest im zweiten Jahr Teilzeit in Elternzeit. Und auch nur dann würdest Du mehr als den Mindestsatz von 300 Euro plus Geschwisterbonus bekommen beim zweiten Kind. Du kannst die Elternzeit des ersten Kindes zum Mutterschutz des zweiten Kindes kündigen und erhältst dann den vollen Arbeitgeberanteil.
mellomania
da du in elternzeit bist kannst du gar kein beschäftigungsverbot bekommen, wenn du nicht arbeitest. daher erhälst du nur normal elterngeld. solange, wie du es gewählt hast. wenn der neue mutterschutz in der elternzeit beginnen sollte, kannst du diese auf einen tag davor vorzeitig beenden, um den vollen zuschuss des AG zum mutterschaftsgeld zu erhalten. du kannst aber keine elternzeit beenden um in ein bv zu gehen. das ist rechtlich nicht möglich.
Felica
Wenn du das gleiche EG wie beim ersten Kind haben willst, musst du bereits schwanger sein. Oder erst wieder so arbeiten gehen das du Mutterschutz plus 12 Monate Einkommen hast. Sonst wird es weniger. BV ist in der EZ nur dann wenn man auch in dieser arbeitet. Wer zuhause ist, bekommt kein BV. Kein BV ist mehr 100% sicher da sich dieses Jahr die Gesetzeslage geändert hat. Selbst wenn du im Rettungsdienst nicht arbeiten kannst, kann de AG anordnen dir andere Arbeit zu geben, die müsstest du dann machen. Also auch an die Kinderbetreuung denken. Ob dein Mann daheim ist, welchen Job du machst oder sonst was tut nichts zur Sache, die Gesetze gelten für alle Arbeitnehmerinnen.
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