Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Elternzeit, Geburt danach

Frage: Schwanger in der Elternzeit, Geburt danach

Steffi258

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Hallo, Ich habe eine Frage. Was ist wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde das Kind jedoch 3 Monate nach der Elternzeit auf die Welt kommt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Müsste ich diese um 1 Jahr verlängern? Es würde sich ja nicht lohnen 3 Monate zu arbeiten oder? Danke LG Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, können Sie machen bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes Liebe Grüße NB


Steffi258

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Elternzeit geht bis 28.08.17, Geburtstermin ist vorraussichtlich 21.12.17 Muss ich dann die Elternzeit kündigen und neue beantragen? Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ich 2 Jahre in EZ war?


Andrea6

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Eine Verlängerung der Elternzeit bis zum nächsten Mutterschutz ist in jedem Fall sinnvoll, da es hier dann 14 Wochen Mutterschutzgeld gibt. Arbeiten gehen lohnt sich trotzdem, da es ansonsten auf den Mindestsatz an Elterngeld plus Geschwisterbonus hinausläuft.


Mitglied inaktiv

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Dann würde ich dringend versuchen Teilzeit in EZ zu gehen -> sonst Mindestsatz :-(


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