Mausi84
Hallo, ich arbeite im Rettungsdienst und hab gleich mehrere Fragen. 1) Wann muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren dass ich schwanger bin? Für Schwangere wird im Rettungsdienst ja sofort ein BV ausgesprochen. Ich möchte meinen Arbeitgeber aber nicht allein wegen eines positiven Schwangerschaftstest informieren, sondern erst wenn die Schwangerschaft vom Frauenarzt bestätigt ist und alles soweit gut aussieht. Mein Termin beim FA ist allerdings erst am 06.10. 2) Ist es rechtens wenn ich mich für die 3 Wochen bis dahin vom Hausarzt krank schreiben lasse? Ich möchte eine Krankschreibung vom Hausarzt und nicht vom Frauenarzt, da sonst ja sowieso gleich die Alarmglocken beim Arbeitgeber klingeln wenn man ne Krankschreibung vom Frauenarzt bringt. 3) Des Weiteren gab es bei uns eine Umstrukturierung. Es war üblich, dass man sowohl im Krankentransport als auch in der Rettung gefahren ist. Zum 01.10. konnten sich die Mitarbeiter nun bewerben, dass man ausschließlich in der Rettung fährt. Dies habe ich auch getan und laut einem Mitarbeiterinformationsschreiben die Stelle auch bekommen die zum 01.10 starten würde. Allerdings habe ich noch keinen Zusatz zum Arbeitsvertrag erhalten. a) Wie sieht es jetzt nach der Elternzeit aus, muss mich mein Arbeitgeber in der Rettung fahren lassen, oder kann er mir auch eine Stelle im Krankentransport geben? b) Bzw. ist das Mitarbeiterinformationsschreiben rechtlich bindend wie ein Vertragszusatz? Ich hoffe meine Fragen sind verständlich. Viele Grüße Mausi
Hallo, 1. So bald wie möglich - sonst gilt das Mutterschutzgesetz nicht und er kann nicht überprüfen, ob Ihre GIF Tätigkeit für Sie und das Baby gefährlich sind 2. Nein, Sie sind ja nicht krank. 3. a. Das kommt auf den Vertrag an b. Nein, es fehlt ja Ihr Einverständnis Liebe Grüße NB
mellomania
solange du nichts sagst, werden die mutterschutzgesetze nicht greifen und du hast dementsprechend keine rechte. wer sagt, dass es sofort ein bv gibt? der AG muss schauen, ob er dich im innendienst einsetzen kann, und dir ersatzarbeit besorgt. nur wenn er da keine möglichkeit hat, spricht er ein bv aus. nein, es ist nicht rechtens sich krankschreiben zu lassen wenn man es nicht ist. es obliegt dir, wann du es sagst. du fällst erst mit mitteilung unter das schutzgesetzt. bis dahin musst du normal weiterarbeiten. ich würde es sagen, damit der AG dir ersatztägkeiten zuweisen kann.
Mitglied inaktiv
Wenn du nicht krank bist, darf dich kein Arzt krank schreiben. Wenn du nicht im Krankentransport weiter arbeiten möchtest, darfst du es deinem Arbeitgeber sagen. Dann wird er schauen, ob er dich im Innendienst einsetzen kann. Hier bei uns arbeiten deine Kolleginnen dann während der Schwangerschaft in der Notrufzentrale oder ähnlichem.
Mausi84
Bisher wurde bei uns bei allen Kolleginnen die schwanger wurden sofort ein BV ausgesprochen. Daher gehe ich davon aus, dass es bei mir auch so sein wird.
mellomania
der AG ist gesetzlich verpflichtet!!! ersatztätigkeiten zuzuweisen. und die müssen nicht mal was mit deiner qualifikation zu tun haben.
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