Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger im Einzelhandel

Frage: Schwanger im Einzelhandel

Babybauch November13

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich arbeite im Einzelhandel und habe vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin. Bisher ist es so, dass ich nur Spätschicht arbeite, sprich der laden hat bis 20 Uhr geöffnet. Aber nach 20 Uhr ist die Arbeit noch nicht getan. Es muss noch die Kasse abgerechnet, der Arbeitsplatz aufgeräumt/aufgefüllt, sowie weitere kleine Handgriffe im laden erledigt werden. Selten komme ich vor 21 Uhr aus dem Laden was natürlich nicht bezahlt wird (nur bis max. 20:15 Uhr). Nun wurde mir gesagt, das für schwangere die Bestimmung gilt nur bis 20 Uhr zu arbeiten. Wie darf ich das in meiner Situation verstehen bzw. anwenden? Muss ich schon um 19:59 Uhr auf dem weg zum Ausgang sein und meine Kasse bis dahin abgerechnet haben oder greift das nicht, da der laden offiziell um 20 Uhr schließt und die arbeiten somit nicht mehr in die offiziellen Öffnungszeiten fallen? Lieben Gruß und Danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt gibst - das ist die Voraussetzung! - dann endet die Arbeitszeit für dich spätestens um 20:00 Uhr. Das heißt, dass du dann mit allem fertig sein musst, so dass du den Betrieb verlassen kannst. Praktisch läuft das so, dass du dann entweder in eine Frühschicht versetzt wirst (ab 6.00 Uhr erlaubt), oder deine Kasse vor den Kassen der anderen Kolleginnen abgerechnet wird, oder dass die Abrechnung jemand anders für dich vornimmt. Solange du jedoch deine Schwangerschaft nicht bekanntgibst, gibt es für dich keinen Schutz aus dem MuSchG und es ist völlig legal dass du bis 21 Uhr Nacharbeiten erledigst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Unabhängig von der Schwangerschaft, auch die Nacharbeiten MÜSSEN bezahlt werden. Allerdings dürfen die auch nur im zumutbaren Rahmen anfallen. Heißt, wenn ihr wirklich nur Kasse abrechnen müsst und kleiner Handgriffe machen müsst ist es fraglich warum ihr so lange benötigt. Ware müsst ihr ja scheinbar nicht wieder wegräumen, zB Obst/Gemüse usw in die Kühlung bringen. So etwas wie Tüten auffüllen, Bonrollen bereitstellen, ect was halt so an "Kleinkram" anfällt ist etwas was man auch im Vorfeld meistens machen kann. Ist halt eine organisatorische Frage. Wir hier müssen Obst/Gemüse ausräumen, Brot, Kuchen, Gebäck verpacken und in Kühlung bringen, teils Theken ausräumen, spülen und was weiß ich noch alles. Was geht mache wir vorher im Laufe des Tages, Rest eben nachher gemeinsam. Aber mit allem drum und dran dauert das in der Regel keine ganze Stunde. Ist halt abhängig davon ob auch noch Kunden im Laden sind.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Je nach Betriebsvereinbarung; es gibt Unternehmen, die das vertraglich so festgelegt haben, dass Nacharbeiten zu leisten sind und diese ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr bezahlt werden. Unbezahlte Nacharbeiten zählen aber im Sinne des MuSchG vollumfänglich zur Arbeitszeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. Woche schwanger und arbeite Vollzeit als Fachberaterin in einem größeren Markt (über 50 Angestellte). Wir haben keinerlei Sitzgelegenheiten und müssen ständig in Bewegung sein, Beratungsgespräche führen und Ware verräumen. An manchen Tagen viel mir das schon sehr schwer wenn ich mit Übelkeit, Müd ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben.  Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...