Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger gegen Ende der Elternzeit

Frage: Schwanger gegen Ende der Elternzeit

MamaNicola

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Hallo Frau Bader, Gesetz dem Fall alles läuft „nach Plan“ bin ich gegen Ende der Elternzeit (Anfang Juni 2018) wieder schwanger. Da ich aber 300 km weit weg gezogen bin,kann ich dort nicht wieder zwischendurch arbeiten (wir ziehen wohl aber in den nächsten Jahren zurück), zumal unser Kind auch nicht in den kiga geht. Läuft mein Vertrag dann trotzdem weiter oder soll ich ihn auslaufen lassen und ggf Arbeitslosengeld beantragen (würde das nach meinem alten Vollzeitgehalt berechnet werden?) Ein BV bekomme ich nicht zumindest nicht der bürotätigkeit wegen. Was wäre der (finanziell) klügste und sinnvollste weg ihrer Meinung nach? Mit freundlichen Grüßen Mama Nicola


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die EZ ausgeschöpft ist, müssen Sie dem AG wieder zur verfügung stehen. Wenn das tatsächlich nicht möglich ist, müssen Sie kündigen - oder Sie versuchen, einen unbezahlten Urlaub zu bekommen. ArbGeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich (zumindest TZ) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


bobcat

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Hi, wenn du nicht wieder arbeiten kannst, musst du kündigen. Oder hast du noch die Möglichkeit, die Elternzeit zu verlängern? Für ALG 1 müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen... Finanziell am besten wäre es, sich Kinderbetreuung und einen neuen Job zu suchen. LG, Bobcat


Mitglied inaktiv

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Falls du die 3 Jahre EZ noch nicht ausgeschöpft hast, dann würde ich die EZ verlängern bis zum neuen Mutterschutz. Falls bereits komplett dann genutzt, würde ich JETZT erst was neues suchen in Ruhe und dann kündigen. Schwanger wirst du wohl eher schlechte Karten haben was neues zu finden. Dritte Option, wenn ihr es euch leisten könnt, dann kündige zum Ende der EZ und sei erst einmal Hausfrau. Krankenversichern könntest du dich über deinen Mann sofern der Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist. Vierte Option, Wochenendbeziehung. das wäre wohl das sinnvollste wenn EZ keien Option mehr ist und ihr eh wieder zurückzieht und es nur heißt ein paar Monate zu überbrücken. ALG1 bekommst du eh nur wenn Kinderbetreuung vorhanden - was ja scheinbar aktuell nicht gegeben ist wenn nicht im KiGa. Oder habt ihr Großeltern oder so die das übernehmen könnten? BV bekämst du eh wohl auch nur wenn Kinderbetreuung - fällt also eh weg.


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