Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger aus elternzeit

Frage: schwanger aus elternzeit

Lillisofia

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Hallo Frau Bader. Ich trete am 11.12.2015 aus der Elternzeit wieder in meinem job. Allerdings mit anderer stundenzahl. Wie sehe meine gehaltsgestaltung aus, wenn ich schwanger wäre. Die Schwangerschaft wäre noch in der Elternzeit (november) eingetreten. Ich gehe kurzfristig arbeiten und bekomme dann ein beschäftigubgsverbot (medizinischer beruf)? Wäre dies der finanzielle supergau? Das Gehalt im Fall des Beschäftigungsverbot richtet sich doch nach den letzten 13 Wochen oder 3 Monaten VOR eintreten der Schwangerschaft. Diese hätte ich nicht. Gäbe es das Gehalt von vor der letzten Schwangerschaft und das Gehalt nach dem neu ausgehandelten nach elternzeit wegen Stundenänderung? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie weniger arbeiten kriegen Sie anteilig den Lohn. Den kriegen Sie auch bei einem Beschäftigungsverbot weiter. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du bekommst das was Du auch verdienen würdest. Ist die Stundenänderung schriftlich ausgemacht?


Lillisofia

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Ist schriftlich festgehalten. Da Ich jetzt nach der Elternzeit mehr arbeite als vorher kommt es mir zu gute . Also ist egal wann sie Schwangerschaft eingetreten ist. Das ist sehr beruhigend :)


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