Mitglied inaktiv
Hallo, 1.wenn ich die vorherigen Beiträge richtig verstanden habe, bekomme ich wenn ich zu Beginn des Mutterschutzes noch Arbeitslos gemeldet bin auch Geld vom AA bis zum Ende der Mutterschutzzeit. Bitte um kurze Bestätigung ( zu 1 = ja/nein) 2. Ich möchte nach der Mutterschutzzeit/Geburt erstmals Selbstständig arbeiten, die Bedingungen der ICH AG (mindestens 15 Stunden Arbeiten ect. erfülle ich); ich muss aber bevor ich mich "Selbstständig" mache (bei Finanzamt Gewerbe anmelde) vom AA die "genehmigung" für die ICH AG haben. Zur Info: - Momentan mache ich einen AA Vollzeit-Lehrgang der bis Ende April geht. Den ich auch auf jeden Fall fertig machen möchte da er meine zukünftige Arbeit als SB ermöglicht. - Geburtstermin ist der 24.August 2004 - Arbeitslosengeld bekomme ich (laut meiner Berechnung, Anrechnung 2:1 für den Lehrgang)bis mitte September Wie gehe ich vor? Vorab vielen Dank für jede Hilfe! Auch wenn meine Frage/n etwas kompliziert sind. Gruß Gine
Hallo, 1. Im Prinzip ja, praktisch zahlt die KK in gleicher Höhe 2. Lassen Sie sich ausführlich bei dem Büro für Existenzgründung im AA beraten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ein gutgemeinter Rat von mir ist: Lass es mit der ICH AG!!! Ich und mein Verlobter wollten auch eine ICH AG gründen, so das er der Hauptunternehmer gewesen wäre. Wir lassen es aber sein, weil man nichts gutes darüber hört. Auch Experten raten davon ab. Wir versuchen es jetzt von selbst, leider dauert das organisieren etwas länger als wie bei der ICH AG. Versuch selbst alles zu organisieren und hochzukommen. Das was man so hört ist nicht grade prickelnt. Viele ICH AGs die gegründet werden, melden schon nach kurzer Zeit konkurs an. Ich hoffe das hat dir etwas geholfen. Bis dann bye
Mitglied inaktiv
Hallo, danke für den Hinweis. Ich weiß, es ist ein heißes Eisen, mit der ICH AG, allerdings ist es mir wichtig wenn ich in die Selbstständigkeit starte, das meine Krankenversicherung bezahlt IST! Das geht meines wissens nur über die ICH AG. Gruß Sweetwalida
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