Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger , Arbeiten in Kinderkrippe und BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger , Arbeiten in Kinderkrippe und BV

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich arbeite in einer Kinderkrippe mit Kindern von 1-3 Jahren. Bin nun in der 8.Woche schwanger. Seid sich die Schwangerschaft bestätigt hat bin ich nun ständig krank. Husten,schnupfen,fieber usw. Liegt sicher an den vielen Kindern mit den laufenden Nasen bei uns :-( Hab generell ein schlechtes Immunsystem(Bekomme sonst Vitaminspritzen) Hab ich auf Grund meiner Arbeitssituation eine Chance auf ein BV? Meine FA Unterstützt mich leider in dieser Situation nicht wirklich. Mein Arbeitgeber hat mir jedoch nahe gelegt mir ein BV einzuholen. Kann mein Hausarzt mir auch eines ausstellen oder kann ggf sogar mein Arbeitgeber eines für mich direkt bei der KK beantragen (Begründung: zu viele Krankheitserreger und Stress?) Vielen Dank für Ihre Auskunft Setti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, eigentlich wird ein BV vom FA ausgesprochen. Ich denke, Erkältungen sind kein Grund für ein BV, denn die kann man sich auch auf der Strasse und im Bus holen. Es kann auch von Hausarzt ausgesprochen werden, aber die meisten verweisen auf den FA Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein BV kann auch der AG aussprechen. Soweit ich weiß geht es in Krippen / Kitas aber auch um den Impfschutz bei Dir. Hattest Du alle Kinderkrankheiten durch, bist immun ? Einige sind für Schwangere nicht ohne, sodass eigentlich der FA da sehr sorgfältig prüfen müsste. Vielleicht mal beim Träger anrufen und nachfragen wie die das so handhaben ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ja,den großen Bluttest hab ich gemacht. Bin (leider) gegen alles immun. Bringt doch aber nix mich ständig bei den Kids anzustecken :-( Irgendwie muß eine Lösung her,möcht mich und mein Ungeborenes nicht unnötig in Gefahr bringen. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann würde ich nochmal mit dem AG sprechen. Wenn er das selbst schon nahegelegt hat ? Ich weiss sicher, dass das BV auch vom AG erteilt werden kann, aber nicht wie genau man das machen muss. Wenn Du eh angeschlagen bist und sonst Spritzen benötigst, dann liegt die "Gefahr" schon im Job, also würde es das dann auch rechtfertigen,weil Du ständigem Kontakt kranker Kinder ausgesetzt bist. Ansich sind Erkältungen, Schnupfen, Husten aber nicht gefährlich fürs Baby, da musst Du keine Sorgen haben, die sind gut geschützt. Denke daher streikt auch der FA, denn wenn der AG dagegen vorgeht, dann sind sie in der Beweispflicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader  Ich bin seit 1 Jahr im Krangeld wollte jetzt im April in die Wiedereingliederung und wieder voll durchstarten im Job jetzt weiß ich seit 2 Tagen das ich Mutter werden (positiv getestet) ungeplant  Mein AG erteilt schwangeren ein sofortiges BV muss ich jetzt trotzdem im April die Wiedereingliederung starten oder gehe ich dan ...

Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige.  Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben.  Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...