alrinna
Hallo Frau Bader, ich bin eine Tierärztin und aufgrund eines auslaufenden befristeten Vertrage ab dem 1.1.2016 arbeitslos mit alg1. Ich bin gerade in der 8. Woche schwanger und habe jetzt in verschiedenen Foren gelesen, dass es zu großen Problemen führen kann, wenn man ein Beschäftigungsverbot hat, da man da dem Arbeitsmarkt nicht mehr als vermittelbar zur Verfügung steht. Als Tierärztin habe ich mit Bekanntwerden der Schwangerschaft ein generelles Beschäftigungsverbot. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wer muss zahlen, die KK oder das Amt? Muss ich das Beschäftigungsverbot dem Amt melden oder ist eine Krankschreibung besser? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, die Agentur f Arbeit. Dazu gibt es Urteile-fragen Sie mal ab dem 04.01., da bin ich wieder in der Kanzlei Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da Du Dich ja schon am 01. Oktober beim Amt gemeldet haben musst, da warst Du ja noch gar nicht schwanger. Daher würde ich von dem BV gar nix sagen, dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt dass Du wegen der Schwangerschaft nicht im erlernten Beruf arbeiten kannst, aber flexibel bist. Gibt es das BV denn schon ? Dann bekommst Du ALG1 und kannst schauen dass Du was anderes findest. Jeder verdiente Euro erhöht das Elterngeld. ALG1 zählt als 0€.
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