Arielle84
Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2018 habe ich ein Arbeitsverhältnis begonnen (befristet,1 Jahr), kurz danach von meiner Schwangerschaft erfahren und ein Beschäftigungsverbot bekommen. Zur Zeit erhalte ich das volle Gehalt und möchte später in Elternzeit gehen (Entbindung 14.12.2018). Meine Fragen hierzu: Wie lange werde ich das volle Gehalt bekommen? Ab wann kann das Unternehmen mir kündigen (oder ist dies vor der 1-jährigen Frist gar nicht möglich)? Kann mit das Unternehmen während der Elternzeit kündigen? Zusätzlich betreibe ich ein Kleingewerbe, mit dem ich erst am Anfang stehe. Mein Elterngeld wird aufgrund des geringen Verdienstes kaum über dem Mindestbetrag von 300 € liegen, ggf. 500 €. Das Gewerbe möchte ich auch während der Elterngeld-Zahlung weiter ausbauen. Meine Fragen hierzu: Kann ich mit dem Gewerbe unter den Mindesbetrag von 300 € fallen oder das Elterngeld wird mir gar komplett gekürzt "bei zu hohen Einnahmen"? Ist es richtig, dass man nur den Sockelbetrag annehmen kann und dann keine EÜR erbringen muss? Wird der Rest der Elternzeit (d.h. 1 oder 2 Jahre) auch mit dem Elterngeld verrechnet oder geht es nur um den direkten Zahlungszeitraum? Ich freue mich auf Ihre Antworten. Herzliche Grüße Arielle
Hallo, 1. BV bis zum Beginn des Mutterschutzes 2. Kündigung frühstens 4 Mo. nach der Geburt, bei EZ nach dieser 3. Sie bekommen mind 300 €, wenn Sie nicht über 30 Std/ Wo arbeiten Liebe Grüße NB
Lewanna
Gekündigt werden kannst du nicht. Dein Vertrag wird während der Elternzeit einfache auslaufen. Gehalt und Mutterschaftsgeld bekommst du ganz normal. Das andere weiß ich leider nicht. LG
mellomania
keiner kündigt. dein vertrag läuft einfach aus. du wirst keine elternzeit an sich machen können, da du keinen arbeitgeber mehr hast. vertrag ist ja zuende.
Arielle84
Danke für die Antworten :-) Trotzdem muss ich doch Elternzeit einreichen können, wenn der Vertrag noch bis Ende Mai 2019 läuft?
mellomania
ja, die elternzeit geht dann bis letzter tag vertrag
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