Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2018 habe ich ein Arbeitsverhältnis begonnen (befristet,1 Jahr), kurz danach von meiner Schwangerschaft erfahren und ein Beschäftigungsverbot bekommen. Zur Zeit erhalte ich das volle Gehalt und möchte später in Elternzeit gehen (Entbindung 14.12.2018). Meine Fragen hierzu: Wie lange werde ich das volle Gehalt bekommen? Ab wann kann das Unternehmen mir kündigen (oder ist dies vor der 1-jährigen Frist gar nicht möglich)? Kann mit das Unternehmen während der Elternzeit kündigen? Zusätzlich betreibe ich ein Kleingewerbe, mit dem ich erst am Anfang stehe. Mein Elterngeld wird aufgrund des geringen Verdienstes kaum über dem Mindestbetrag von 300 € liegen, ggf. 500 €. Das Gewerbe möchte ich auch während der Elterngeld-Zahlung weiter ausbauen. Meine Fragen hierzu: Kann ich mit dem Gewerbe unter den Mindesbetrag von 300 € fallen oder das Elterngeld wird mir gar komplett gekürzt "bei zu hohen Einnahmen"? Ist es richtig, dass man nur den Sockelbetrag annehmen kann und dann keine EÜR erbringen muss? Wird der Rest der Elternzeit (d.h. 1 oder 2 Jahre) auch mit dem Elterngeld verrechnet oder geht es nur um den direkten Zahlungszeitraum? Ich freue mich auf Ihre Antworten. Herzliche Grüße Arielle
von Arielle84 am 03.08.2018, 09:53