Mitglied inaktiv
Hallo. Mein Arbeitgeber hätte gerne von MIR ein Schreiben, wo drin steht - wann der Geburtstermin ist, - bis wann ich vor dem Mutterschutz (6 Wochen) arbeite und - wie lange dann der Mutterschutz (8 Wochen) dauert. Ist das rechtens, daß ICH ihm das mitteile? Ich kann ihm bisher nur mitteilen wann der Geburtstermin ist. Wer legt fest, bis wann ich arbeite bzw. wie lange Mutterschutz ist? Reicht vielleicht auch, wenn ich ihm eine Kopie des Mutterpasses gebe? Was ist wenn der Doc zwischenduch den Geburtstermin korrigiert? Muß ich mich jetzt schon festlegen, und ihm sagen, wie lange ich in der Elternzeit bleibe? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie muessen ihm nur den ET mitteilen, wenn er wuenscht auf seine Kosten schriftlich. Eine Aenderung auch. Mutterschutz 6 Wo. vor u 8 (bzw 12 Wo) danach sieht der Gesetzgeber vor. 7 Wo. vor Beginn muessen Sie sich wegen der EZ festlegen Liebe Gruesse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich würde ihm den vorauss. ET mitteilen und fertig. Den Rest darf sich der Chef/ die Personalabteilung (so es sie denn gibt) selbst ausrechnen. Ob Du in den Muschu hinein arbeiten willst und ob Du EZ nimmst mußt Du jetzt noch gar nicht mitteilen. Und das Ende des Muschu kennst Du eh noch nicht :-))) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Info, aber mein Chef scheint da sehr kompliziert, er gibt sich damit leider nicht zufrieden. ;-( Ich weiß nicht recht wie ich mich verhalten soll, ich will ja schließlich jetzt und nach dem Erziehungsurlaub "gut" mit ihm auskommen.
Mitglied inaktiv
Mach es doch einfach. Ich habe meinem Chef auch gleich bei Bekanntgabe gesagt, wann der MuSchu anfängt und wie lange er geht. Wenn sich der Termin verschoben hätte, hätte ich ihm das auch gesagt. Da ist doch nix dran. LG Arlett
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