Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilung Arbeitgeber

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mitteilung Arbeitgeber

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Hallo Frau Bader, können Sie mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin meinen Arbeitgeber sofort nach Kenntnisnahme über die Schwangerschaft zu informieren? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter in Elternzeit mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Liebe Grüsse, NB


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