Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In 18.SSW Mitteilung über SSW beim Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: In 18.SSW Mitteilung über SSW beim Arbeitgeber

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, und alle die mir einen Rat geben können bitte ich darum. Ich habe meinem AG in der 18. Wo. einen schriftl. Bescheinigung über die SSW geschickt. Dort stand die 18.SSW, ET, und Beginn der Mutterschutzfrist drauf. Können die mir jetzt deswegen Schwierigkeiten machen, weil es so spät eingereicht worden ist??? Ich habe heute einen Anruf von der Personalabteilung bekommen und wurde gebeten um in dieser Sache zum Gespräch zu kommen. Ich wollte nicht früher bescheid geben weil bei mir ein Fehlgeburt-Risiko bestand bis zur 18. SSW. Vielen Dank für die Antwort im voraus. Gruß, Valentina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die können gar nix.. Beruhige Dich... es gibt nirgendwo ein Gesetz, das besagt, wann man dem AG eine SS mitzuteilen hat. Es steht da sobald eine SS bekannt ist... Tja... woher wollen die wissen, daß Du es nicht vorher gewußt hast? Man kann allerdings den AG auch nicht "haftbar" machen, sollte man sich in dieser Zeit "Überanstrengt" haben, denn, wenn er nix von der SS weiß, kann er Dich auch nicht schützen. Das paßt schon... LG Bärlesmama, die dem AG auch erst in der 18SSW mitgeteilt hat und sich vorher auch die gleichen TIps geholt hat


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin? Und was passiert, wenn mir gekündigt wird, und ich während dieses Gesprächs erst sage, daß ich schwanger bin. Kann mir trotzdem gekündigt werden?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 11. SSW - heute ist mein Mutterpass ausgestellt worden, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 10.11.05. Ich bin zur Zeit vollzeitig unbefristet in einer Werbeagentur fest angestellt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Frage beantworten würden, ab wann ich gegenüber meinem Arbeitgeber verpflich ...

Guten Tag Frau Bader! Ich erwarte mein erstes Kind und stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und habe einen Vollzeitjob. In diesem Betrieb arbeite ich mehr als 10Jahre und in dem Konzern sind mehr als 6000 Mitarbeiter beschäftigt. Ich möchte nach der Entbindung und nach dem Mutterschutz 1 Jahr Elternzeit nehmen. Danach möchte ich diese be ...

Hallo Frau Bader, gern möchte ich wissen, ob es einen festgesetzten Termin gibt, zu wann man dem Arbeitgeber spätestens mitteilen muss, dass man schwanger ist. Vielen Dank.

Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 15.01.14 geboren, der eigentliche Termin wäre der 20.03.14 gewesen. Gibt es eine Frist bis wann wir den genauen Geburtstermin dem Arbeitgeber melden muss. Was können die Folgen sein für zu spätes Melden des Termins,da der Arbeitgeber schon mit Anwalt droht. Danke und LG

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir noch einmal weiterhelfen. Ich habe vor, nach der Geburt meines Kindes meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen möchte, aber vorhabe, nach einem Jahr wieder in Teilzeit zurückzukehren. Fragen hierzu: 1. Habe ich einen Anspruch darauf, nach einem Jahr in Teilzeit zu ...

Hallo Frau Bader, können Sie mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin meinen Arbeitgeber sofort nach Kenntnisnahme über die Schwangerschaft zu informieren? Vielen Dank im Voraus!

Hallo, ich bin aktuell in Elternzeit (diese läuft im September 22 aus) und wieder schwanger. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schwangerschaft informieren? Gibt es da irgendwelche gesetzlich geregelten Fristen? Reicht eine Email oder ein Anruf aus oder muss ich es schriftlich (per Brief) mitteilen? Ich hoffe mir kann jem ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...