Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage zur Mitteilung an den Arbeitgeber... oder zwei. Also mein Partner möchte einen Monat EZ in TZ machen, direkt nach der Geburt. Und dann später nochmal einen Monat komplett. Er möchte die TZ in Homeoffice machen. Wenn der Arbeitgeber das nicht möchte, würde er Vollzeit Elternzeit nehmen für den Monat. 1) Schreibt er jetzt eine Elternzeitmitteilung und macht gesondert einen Antrag auf TZ in Homeoffice? Oder schreibt er in die EZ Mitteilung 'ich wünsche von-bis TZ in Homeoffice, sollte das nicht gehen, EZ in Vollzeit' ? Kurz: sind es zwei getrennte Schreiben? 2) Wenn er seine Mitteilung jetzt 7 Wochen vor ET abgibt und rein schreibt 'Ich nehme EZ ab dem tatsächlichen Termin (voraussichtlich Datum)' und dann entscheidet sich zb in der 36 SSW, dass es einen früheren Kaiserschnitt gibt, oder aber es gibt eine Frühgeburt, fängt seine Eternzeit dann auch früher an? Denn dann hätte er die Frist von 7 Wochen ja nicht eingehalten? Vielen Dank für ihre/eure Hilfe! lg Caro!
Hallo, ich würde es in zwei getrennten Schreiben machen. Und vorher mit dem Arbeitgeber sprechen was geht und entsprechend den Antrag stellen. Sonst sehe ich nicht, dass er bestimmt genug ist. Ansonsten würde ich "voraussichtlich" hineinschreiben. Liebe Grüße NB
MarieKay
Also das mit dem Homeoffice und der TZ würde ich eiinfach persönlich mit dem AG besprechen bevor ich wild iwelche Schreiben abgebe... Dem Home-Office muss der AG nicht zustimmen, wenn vertraglich keines vereinbart ist. Elternzeit beginnt für Väter ab Geburt und geht natürlich am tatsächlichem Geburtstag los und nicht am errechnetem ET. Deshalb ja die 7 Wochen Frist, diese richtet sich nach dem ET. Wenn Sie einen geplanten KS anstreben kann ihr Mann dieses Datum ja nachträglich seinem AG nennen. Soweit mir bekannt ist muss man mind, 2 Monate EZ nehmen und diese auch am Stück. Es gibt da eine gute Seite: https://www.vaeter-zeit.de/elternzeit
Mitglied inaktiv
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist, wenn er Teilzeit angibt und der AG dem Homeoffice nicht zustimmt, dann muss er ja Teilzeit hin. Der Job ist mehrere 100 KM entfernt. Dann würde er eher Vollzeit nehmen. Und deswegen kann er nicht einfach Vollzeit oder Teilzeit schreiben. Mit den zwei Monaten, das weiß ich, am Stück ist mir neu. Ich kann den link aber leider nicht öffnen. Vielleicht schreibt ja noch jemand etwas dazu ;-) lg Caro
bellis123
Die zwei Monate müssen NICHT am Stück genommen werden. Trotzdem muss der AG dem Homeoffice zustimmen. Deshalb ist es am besten wenn dies vor dem Einreichen der EZ persönlich besprochen wird, ob dies so möglich ist. Empfehlen würde ich es aber nicht. Ihr wisst nicht wie euer Baby wird, dein Mann sollte nicht unterschätzen wie es ist mit einem Neugeborenem zuhause. Wenn es finanziell möglich ist, nehmt euch doch die zwei Monate komplett für die Familie :-)
Mitglied inaktiv
Hallo, danke Dir. Nein, es ist finanziell nicht möglich... leider. Es wäre uns natürlich auch viel lieber... Der Arbeitgeber ist noch relativ neu und wir können ihn nicht einschätzen. Mündlich wurde Interesse daran geäußert, dass er 1-2 Tage die Woche Homeoffice macht. Aber ich habe keine Ahnung, ob sich daran dann noch erinnert wird. Bisher hat der AG sich aber korrekt verhalten.... Aber trotzdem möchte man ja nichts falsch machen. lg Caro
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