Guten Abend,
ich bin momentan in Elternzeit, ich habe zweieinhalb Jahre beantragt und genehmigt bekommen. Das erste Jahr davon ist nun um. Aktuell sieht es so aus, dass es meiner Firma finanziell sehr schlecht geht und es sein könnte, dass sie bald schließen, daher habe ich folgende Fragen:
1) Losgelöst von einer möglichen Schließung könnte ich jetzt aus den zweieinhalb Jahren auch 3 Jahre Elternzeit machen und muss ich dafür Gründe nennen und kann es abgelehnt werden, wenn bisher zweieinhalb Jahre bereits genehmigt wurden? Muss ich die Elterngeldstelle darüber dann informieren oder passiert das dann automatisch vom Arbeitgeber?
2) Ich habe meinen Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Wenn jetzt, im anstehenden zweiten Jahr, die Firma schließt würde dies erst einmal keine Konsequenzen haben und ich würde weiterhin ganz normal mein Elterngeld bekommen auch ohne Firma, richtig und ich muss mich auch nirgendwo beim Arbeitsamt melden? Wenn eine Schließung jedoch im dritten Jahr passiert, indem ich kein Elterngeld mehr beziehe, müsste ich mich arbeitslos melden oder wenn ich zu Hause bleibe selbst freiwillig gesetzlich versichern, außer ich bin verheiratet (muss man bereits eine bestimmte Zeit verheiratet sein, um sich bei dem Ehepartner gesetzlich mitversichern zu lassen?). Kann ich dieses dritte Jahr denn dann irgendwann später bei einem neuen Arbeitgeber nachholen obwohl ich es ja bereits beantragt hatte oder ist es dann weg?
3) Und was passiert wenn ich zweieinhalb Jahre beantragt habe und nach 2 Jahren Elternzeit, also im letzten halben Jahr, die Firma schließt, kann ich dann in einer neuen Firma nur 6 Monate Elternzeit nachholen, also das was ich bei meinem alten Arbeitgeber beantragt hatte, aber wegen der Schließung nicht mehr nehmen konnte oder kann ich dort ein ganzes Jahr Elternzeit nachholen, da ich ja nur zwei genommen habe und man insgesamt 3 Jahre nehmen könnte? Also das nachholen was gesetzlich geht oder das nachholen was man vor Schließung des alten Arbeitgebers beantragt hatte? Dann wäre es eventuell sinnvoll jetzt zeitnah von zweieinhalb auf drei Jahre zu verlängern.
4) Wenn die Firma im dritten Jahr Elternzeit schließt und ich mich entscheide wegen der Betreuung meines Kindes zu Hause zu bleiben und mich, da ich nicht verheiratet bin freiwillig gesetzlich versichern lasse (wie teuer wird sowas wohl monatlich?), würde ja ein komplettes Jahr nichts in meine gesetzliche Rente fließen, das heißt ich habe im hohen Alter eventuell eine drastische Lücke oder macht sich dieses eine Jahr wohl nicht so sehr bemerkbar?
5) Wenn man nach 3 Jahren Elternzeit arbeitslos wird, weil eventuell ganz am Ende meiner Elternzeit die Firma schließt und man ja im letzten Jahr Elternzeit kein Geld bekommen hat wie errechnet sich denn dann das Arbeitslosengeld? Bzw., wenn die Firma schon vorher schließt und ich das dritte Jahr aber trotzdem zu Hause bleibe und mich freiwillig gesetzlich versichere, wie sieht es denn dann aus, wenn ich mich im Anschluss arbeitslos melde, bekomme ich dann überhaupt Arbeitslosengeld, da ich ja ein Jahr sozusagen Hausfrau war?
Vielen lieben Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
von
SabrinaB4
am 31.12.2018, 01:32
Antwort auf:
Schließung Arbeitgeber in Elternzeit
Hallo,
1. Können Sie auch ohne Zustimmung verlängern.
2. Sie müssen sich, sollte die Firma im 3. Jahr nicht mehr bestehen, familienversichern. Das 3. Jahr kann auch später genommen werden
3. Ohne AG keine EZ. Die Zeit besteht also dann noch
4. Es werden afü die Indererziehungszeiten angerechnet
5. Das ArbGeld berechnet sich dann fiktiv
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2019
Antwort auf:
Schließung Arbeitgeber in Elternzeit
1) De Verlängerung ist ohne Zustimmung des AG möglich, da du bereits 2 volle Jahre beantragt hast. Im 3. Jahr bekommst du doch eh kein EG mehr - die EG-Stelle ist raus und muss auch nicht informiert werden. Aber die KK muss informiert werden, da du dort während der EZ weiterhin versichert bist.
2) Du kannst die EZ bei einem anderen AG fortsetzen. Aber ein Jahr, das man sich aufspart für später, wenn Kind zB 6 geworden ist und in die GS kommt - dass muss der neue AG dann nicht automatisch auch so gewähren (also EZ, die einmal beendet ist und dann wieder aufleben soll, muss vom neuen AG genehmigt werden).
EG ist unabhängig vom AG - das bekommst du weiterhin ganz normal. Allerdings ist deine EZ dann beendet - du bist ohne AG Hausfrau mit EG-Bezug und musst dich entsprechend selbst versichern - es sei denn, du bist verheiratet. Familienversicherung gilt sofort.
Arbeitslos melden kannst du dich erst, wenn du auch wirklich arbeiten gehen kannst - also eine Betreuung hast, die dir mindestens 15 Std. Job ermöglichen.
3) ist ja schon beantwortet - ich gebe aber zu bedenken: welcher AG stellt dich ein, damit du erst mal in EZ bist? Ich würde es nicht tun - ich benötige ja JETZT einen MA und nicht erst in einem Jahr. Und hätte auch noch das Risiko, dass derjenige sich in der EZ überlegt, doch nicht antreten zu wollen und noch in der EZ wieder kündigt.
4) 1 Jahr macht dich nicht arm im Bezug auf deine Rente. Das ist verschmerzbar. Aber die KV ist nicht günstig. Meines Wissens nach geht da unter 360 Euro nichts. Aber da würde ich mich eben bei den Kassen schlau machen.
5) Ja, bekommst du. Nach 2 Jahren ohne AG (also Hausfrau) sieht es aber schon anders aus. Dann wird ALG fiktiv berechnet und fällt deutlich! geringer aus.
von
cube
am 01.01.2019, 10:26
Antwort auf:
Schließung Arbeitgeber in Elternzeit
Hallo cube danke für deine Antwort.
Wie war das jetzt mit dem Nachholen beim neuen Arbeitgeber, wenn ich jetzt zweieinhalb Jahre beantragt habe und nach 2 Jahren meine Firma schließt kann ich dann nur ein halbes Jahr nachholen also das was ich beantragt hatte aber nicht mehr nehmen konnte also die letzten sechs Monate oder wird einfach geschaut, was habe ich genommen und wie viel Elternzeit ist grundsätzlich möglich also kann ich dann noch ein Jahr nehmen? Wenn dann würde ich das nicht direkt, wenn ich anfange in einem neuen Job nehmen sondern irgendwann später, wie viel später ist es denn möglich noch nachträglich Elternzeit zu nehmen?
Also angenommen man ist 3 Jahre in Elternzeit und dann plötzlich am Ende dieser Elternzeit schließt der Arbeitgeber, dann bekomme ich soweit ich weiß auf jeden Fall Arbeitslosengeld 1 aber das wird dann fiktiv berechnet. Andersherum, angenommen das letzte Jahr bin ich zu Hause um mein Kind zu betreuen bin aber nicht in Elternzeit weil die Firma schon nach 2 Jahren geschlossen hat - ich dachte dann bekomme ich vielleicht gar kein Arbeitslosengeld sondern nur Arbeitslosengeld II bzw dann gar kein Geld weil mein Partner genug verdient?
von
SabrinaB4
am 01.01.2019, 12:45
Antwort auf:
Schließung Arbeitgeber in Elternzeit
Ach und bei der Krankenversicherung dachte ich ich muss 150 € zahlen da ich ja nichts verdiene. Oder wird hier geschaut wie viel der Partner verdient obwohl man nicht verheiratet ist?
von
SabrinaB4
am 01.01.2019, 12:46
Antwort auf:
Schließung Arbeitgeber in Elternzeit
Mh, ich habe jetzt eben gelesen, dass ein neuer AG auch noch nicht komplett genommene Elternzeit gewähren muss - also auch, wenn du anfängst zu arbeiten und dann zB die restlichen 6 Monate zur Einschulung eures Kindes nehmen willst (Quelle: Haufe).
Bzgl. fiktivem ALG: ich verheiratet, war 3 Jahre daheim, davon aber nur ein Jahr EZ, 1 Jahr 9 Monate als Hausfrau - ALG 1 Habe ich bekommen, aber eben nur fiktiv.
Stimmt, GKV ist natürlich niedriger und ich kenne da auch den Beitrag von ca. 150 Euro. Aber ich würde bei deiner Versicherung direkt nachfragen!
Auch bzgl. der ALG-Berechnung würde ich einfach mal einen Termin bei deinem Amt ausmachen und dich dort beraten lassen (oder Berechnung im I-Net durchführen).
Warte am besten Frau Baders Antwort ab - ich werde mir gerade eher unsicher, wie das mit ALG oder H4 aussieht und bei der EZ und neuem AG hat sich ja auch etwas geändert. Sorry, aber ich will lieber nicht mit Vermutungen um mich werfen und dich damit auf die falsche Fährte setzen.
Aber evt. gibt es hier noch andere Foristen, die da genau auf Stand sind?
von
cube
am 02.01.2019, 09:22