Binh
Guten tag Frau Bader,ich hatte vor einigen wochen eine frage gestellt und danke ihnen für die Antwort.Jetzte stelle ich fast die gleiche Frage nur mit ein paar mehr angaben von mir. Ich und mein Partner leben und arbeiten seit 5Jahren in der Schweiz und haben einen Sohn der am 4.10.2013 geboren ist und wir planen unseren Rückzug von der Schweiz wieder nach Deutschland ab1.6.2014 in Deutschland.Würde mir noch Elterngeld zu stehen auch wenn mein Kind nach der Einreise nach Deutschland schon 8 Monate alt ist und ich nach der Geburt wieder in der Schweiz gearbeitet habe und ich jetzte aufgrund des Rückzuges nach Deutschland selber gekündigt habe?
Hallo, ja, aber eben nur für die Restmonate. Liebe Grüße, NB
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