milasuperstar
Wir haben unsere Tochter zu ihrem ersten Geburtstag in der Kinderkrippe angemeldet. Nachdem wir den Vertrag abgeschickt hatten, hat sich bei uns die familiäre Situation dahingehend geändert, dass wir den Krippenplatz nicht mehr brauchen werden. Wir sind also 10 Tage später schriftlich wieder vom Vertrag zurückgetreten. Dies akzeptiert der Betreiber der Kinderkrippe aber nicht und lässt uns erst aus dem Vertrag raus wenn der Platz erneut vergeben ist. Dies ist er im Moment noch nicht und außerdem sind noch weitere frei geworden, die auch erst zu füllen sind. Er möchte nun, dass wir den Krippenplatz bezahlen. Ist das rechtlich in Ordnung? Ich war der Meinung, dass man innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag zurücktreten kann. Danke für Ihre Hilfe
Hallo, man kann nicht von jeden Vertrag zurücktreten, nur, wenn es gesetzlich vorgesehen ist. Bei Ihrem Vertrag sieht es das BGB nicht vor. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, das ist schon korrekt. Man hat KEIN generelles Rücktrittsrecht. Dieses gilt nur bei Haustür- & Internetgeschäften. Alles andere ist Kulanz. Es kommt also darauf an was in den vertraglichen Statuten und den AGBs bzw. der Satzung steht. LG Sabine
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