Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe folgende Frage: Wir waren letztes Jahr Oktober auf Suche nach einer Betreuung (Kita oder Tagesmutter) für meine 1 jährige Tochter. Das war im Oktober. Wir hatten uns auch an das Jugendamt gewendet. Die Jugendamtmitarbeiterin hat uns einen Platz in einer Kita vermittelt (hat das ganze beschleunigt). Jetzt sollte meine Tochter ab Januar in diese Kita gehen-ich möchte sie aber jetzt lieber noch länger zu Hause behalten. Ich war letztes Jahr total überlastet- meine Tochter machte Probleme mit dem Essen, war oft krank und dann starb noch meine Mutter anfang September. Ich war mit den Nerven am Ende und suchte Hilfe beim Jugendamt. Nun geht es mir wieder viel besser und ich möchte meine Tochter eventuell ab 2 Jahre oder dann mit 3 in eine Kita geben. Nun das eigentliche Problem: die Kita beruft sich darauf und will das Geld für mindestens 3 Jahre. Ich habe aber noch keinen Vertrag unterschrieben und abgegeben. Es waren alles mündliche Vereinbarungen und die Dame meint, sie bräuchten keinen schriftlichen Vertrag. Sie wollen jetzt unter allen Umständen das Geld von mir. Ich bin der Meinung, da sie keine Unterschrift von mir Haben haben sie "Pech gehabt"! Sehe ich das richtig oder haben die irgendeine Handhabe gegen mich?! Ein zusätzlicher Punkt warum ich meine Tochter da nicht mehr hingeben möchte ist, daß sie ein Speihkind ist. Das Erbrechen hat sich verschlechtert und ich habe Bedenken, daß die Erzieherinnen jedes mal genug Geduld haben um sie nach dem Erbrechen wieder nachzufüttern. Vielen Dank für Ihre Hilfe Liebe Grüße Iris
Hallo, ein Vertrag gilt auch als geschlossen, wenn man ihn mündlich macht. Aber ich würde mich mal an den Träger (Gemeinde, Kirche) wenden und das mit einer höheren Stelle abklären. Anspruchstechnisch sieht es aber schlecht aus. Gruß, NB
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