Tina_1976
Sehr geehrte Frau Bader, Nachtrag zum Erstkontakt: Sie hatten nach genaueren Angaben gefragt: ich habe am 13. September 2018 an AG geschrieben: Hallo Frau XY, Hiermit beantrage ich Elternzeit, 24 Mo. ab Geburt (vorauss. Geburtstermin 8.11.18). Arbeitgeber hat geantwortet: wir haben den Antrag auf Elternzeit für 2 J. bekommen u. bestätigen diesen. Am 29.11.18 habe ich geschrieben: Hallo Frau XY, Sie hatten nach meiner Planung betreffend Arbeitszeit gefragt: Arbeitsbeginn ab 19.1.19, 3 Tage die Woche à 8 Std. Ich kann während der Elternzeit nicht Vollzeit arbeiten, sondern max. 30 Wochenstd. arbeiten kann, um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren. Die Elternzeit würde somit am 19.3.2021 (inkl. 4 Bonus-Monate) enden. Am 16.12.18 habe ich geschrieben: Sehr geehrte Frau XY, ich muss Ihnen mitteilen, dass ich nicht am 19.1.2019 in Teilzeit zur Arbeit zurückkehren kann. Ich möchte die Elternzeit voll beanspruchen und für meine Tochter da sein. Aus privaten Gründen möchte ich die Betreuung meines Kindes übernehmen. Sofern wir einen Krippenplatz ab dem 19.10.2019 gefunden haben, kann ich wieder in den Beruf zurückkehren. Keine Reaktion des Arbeitgebers. Muss Arbeitgeber zustimmen, wenn ich nun doch nicht bereits nach Ablauf der Mutterschutzfrist Teilzeit arbeite, sondern Vollzeit Basismonate nutze, d.h. 1 Jahr nicht arbeite? Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen
Hallo, 1. Sie haben 2 J. beantragt, die endet am 2. Geburtstag im November und nicht in März. 2. EZ ist nicht gleich EG. 3. Sie hatten die TZ beantragt. Man könnte das auch als Kündigung ansehen - wobei sich dann die Frage nach den Fristen stellt. Ich würde dringend Kontakt mit dem AG aufnehmen, ob er der Rücknahme zustimmt. Liebe Grüße NB
Tini_79
„Vollzeit Basismonate“, inkl „4 Bonusmonate“??? Das hat ja nur mit dem EG zu tun, aber nichts mit deiner Elternzeit beim Arbeitgeber. Hast du denn mal angerufen und gefragt, wie es ausieht? Wenn dein AG nach deiner Planumg fragte und dann auf dein Schreiben mit 3x 8h nicht mehr geagiert hat, dann hätte ich doch lieber schon mal zum Hörer gegriffen.
Tina_1976
Hallo Tini, bei Vollzeit Basismonaten gibt es mE keine Bonusmonate, die gibt es nur bei Elterngeld Plus (Eltern arbeiten Teilzeit, max. 30 Std., mind. 25 Std.). Elterngeld Plus war zunächst geplant, nun haben wir uns aber umentschieden zu Basis. Das war die Frage. Kompliziert, dass verständlich zu erklären :-) Da Arbeitgeber mich bereits in Mutterschutzfrist zum Arbeiten herangezogen hat (habe dann Baby einfach in Arbeit mitgenommen, wo soll es denn hin? ist extrem aufwendig alles fürs Baby mitzuschleppen), Attest gefordert hat, dass ich während Mutterschutzfrist nicht arbeitsfähig bin und auch ansonsten sehr fordernd ist, wollte ich mir zunächst Rückendeckung holen. Sobald ich näheres weiß, kann ich persönlich vorsprechen. Richtig, EG ist nicht EZ. Aber einen gewissen Zusammenhang sehe ich schon: EG Basis bedeutet i.d.R. nicht arbeiten, zu Hause bleiben, da 65% Anrechnung Einkommen . bei EG Plus können beide Teilzeit arbeiten (max. 30 Std.) LG Tina_1976
mellomania
er hat dich in der mutterschutzfrist arbeiten lassen? das ist illegal. in der vorgeburtlichen ist das nur auf dein verlangen bzw. mit deinem einverständnis möglich, in der nachgeburtlichen ist eine beschäftigung verboten!!! oder meinst du ELTERNZEIT? ich versteh das gerade nicht so..
Mitglied inaktiv
Da Arbeitgeber mich bereits in Mutterschutzfrist zum Arbeiten herangezogen hat (habe dann Baby einfach in Arbeit mitgenommen, wo soll es denn hin? ist extrem aufwendig alles fürs Baby mitzuschleppen), Attest gefordert hat, dass ich während Mutterschutzfrist nicht arbeitsfähig bin und auch ansonsten sehr fordernd ist, wollte ich mir zunächst Rückendeckung holen. Hallo Tini, hab ich das richtig verstanden, dass deine Mutterschutzfrist heute endet (8 Wochen nach ET vom 8.11.2018), und du inzwischen vom Arbeitgeber zum Arbeiten herangezogen wurdest??? Wenn das so ist, solltest du bitte Anzeige erstatten wegen schweren Verstoßes gegen das MuSchG. In der nachgeburtlichen Schutzfrist gibt es ein absolutes Beschäftigungsverbot, ohne Ausnahme für Arbeitnehmerinnen. Du kannst das auch bei der Aufsichtsbehörde/Gewerbeaufsicht melden, oder bei der Polizei Anzeige erstatten.
Tina_1976
@Frau Bader: den Wunsch zu äußern Teilzeit zu arbeiten bedeutet selbst zu kündigen? Ich bin geschockt. Können Sie mir bitte hierzu die Rechtsgrundlage nennen. Das verwundert mich doch sehr. @uriah: der Arbeitgeber kann ja auch nichts dafür, dass er vertretungsweise kein Personal findet. Ich wollte meinen Arbeitsplatz gerne schon behalten. Ich unterstütze gerne meine Kollegen - aber vom Heimarbeitsplatz wäre mir lieber. Manches muss allerdings im Büro sein (neue Mitarbeiter einarbeiten, etc.). Wie gesagt, bin ja froh, wenn ich helfen kann und weiß, dass es sehr lange dauert, bis man geeignetes Personal findet. Es ist nur aufwendig, alles fürs Baby mitzunehmen (wenn meine Mutter nicht babysitten kann) und die Sorge, dass die Kleine sich unwohl fühlt - Kollegen kümmern sich aber auch viel um das Baby. Sie hat friedlich in den Armen verschiedener Kolleginnen geschlafen, denke sie hat sich wohl gefühlt. :-)
Mitglied inaktiv
Der Arbeitgeber hatte mehr als ein halbes Jahr Zeit, um Ersatz zu finden. Wenn er das nicht schafft, gibt es leider keine Möglichkeit, eine Wöchnerin mit Neugeborenem währen der absoluten Schutzfrist nach der Geburt zu beschäftigen. So etwas erfüllt möglicherweise den Straftatbestand vorsätzliche Gefährdung einer werdenden Mutter nach § 33 MuSchG, es ist aber mindestens eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird.
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