Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, Sie sind meine letzte Hoffnung..... Ich war 15 Jahre bei VW in Wolfsburg tätig und habe am 09.05.05 meine Tochter entbunden. Habe dann für 1 Jahr Elternzeit beantragt. Bei dem Beratungsgespräch in der Personalabteilung wurde mir vor dem Mutterschutz gesagt, daß ich - entweder nach 8 Wochen wieder kommen kann oder - Elternzeit beantrage Ich habe dann für 1 Jahr EZ beantragt und bin nun zu Hause. Dann wurde mir gesagt, daß ich meinen Arbeitsplatz binnen 1 Jahres GARANTIERT zurück erhalte, wenn ich zu den alten Vertragsbedingungen zurüc kehren würde oder aber die Möglichkeit bestünde, einen Antrag auf Teilzeitarbeit zu stellen. Dieses müsste dann aber unternehmensseitig geprüft werden, ob dann eine Möglichkeit der Beschäftigung besteht und da wäre dann auch nicht garantiert, daß ich an meinen alten Arbeitsplatz zurück kommen würde. So weit, so gut. Ich habe den Antrag auf Teilzeit gestellt und nach vielem Hin- und Her habe ich eine Mail von meinem Chef bekommen, daß ich ab 1.7. mit 2 Tagen á 8 Stunden auf meiner alten Kostenstelle, bei meinem Job beginne könnte. Nun habe ich immer noch keinen Vertrag und habe bei der Personalabteilung nachgefragt und die schreiben mir nun, daß es noch gar nicht sicher ist, ob ich zurück kommen kann. Das entscheidet sich EVT Ende April... Wie soll man sich in solch einer Situation verhalten? Hat man eine Handhabe, aufgrund der E-mail? Oder gibt es wirklich das Recht, daß man binnen 1 Jahres Anspruch auf seine Arbeit hat, wenn man zu alten Vertragsbedingungen (Vollzeit) zurück kehrt? Wenn ja, wo kann man das nachlesen, oder belegen? Über einen Ratschlag wäre ich unendlich dankbar! Die Zeit rennt mir davon und ich weiß nicht, was ich machen soll!!! Vielen Dank Mira Hanitsch
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Eine Einzelberatung/ Prüfung einzelner Schreiben darf ich hier nicht vornehmen. Ich kann Sie da nur entgeltlich beraten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Mira, grundsätzlich hast Du lt. BErzGG nach der EZ Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor der EZ. Es muss nicht exakt der gleiche sein, aber gleiches Gehalt, gleiche Qualifikation, usw. WANN die EZ endet ist dabei egal, ob nun nach 12, 13 oder 36 Monaten. Dewegen mußt Du ja verbindlich erklären, wann Du wiederkommst, damit der AG die zeit bis dahin auch planen kann. Also: Bis zu welchem Datum genau hast Du nun EZ genommen? Ab diesem kannst Du auf der matte stehen und den alten (Vollzeit- Arbeitsvertrag wieder erfüllen. Hat dein Chef Personalverantwortung? Was sagt der Betriebsrat? Grundstzlich ist so eine mail nie schlecht und könnte durchaus helfen, deinen TZ-Anspruch duchzusetzen... Viele grüße Désirée
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