Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr ins Berufsleben

Frage: Rückkehr ins Berufsleben

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich möchte, wenn ich nach meinen 1-jährigen Elternurlaub wieder arbeiten gehe, für eine bestimmte Zeit nicht gleich wieder voll arbeiten gehen, sondern nur für 6 h. Wann und wie muss ich das meinen Arbeitgeber mitteilen und wichtig ist, dass ich ja nach dieser Zeit wieder auf meine Vollzeit gehen möchte und das das der Arbeitgeber wieder akzeptiert. Gibt es einen bestimmten Passus, den ich beim Antrag mit hineinschreiben muss oder wie geht das? Für Ihre Hilfe im Voraus vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Yvonne, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Wichtig: wenn ein neuer schriftl. Vertrag gemacht wird, muss dieser zeitlich auf den EU begrenzt werden. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, im Februar 2007 endet meine Erziehungszeit (3 Jahre war ich dann zu Hause). Nun meine Frage: muss ich meinem AG (ich arbeite als kfm. Angestellte) vorher schriftlich mitteilen, wie ich mir das zukünftige Arbeiten vorstelle (Teilzeit oder 400 €-Basis) und wenn ja, wie lange vorher? Und wie sieht das mit der KK-Versicherung aus bei ...

Hallo, ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Mann getrennt. Da er nicht ausziehen wollte und sich ansonsten nichts bewegt hätte habe ich mir ein Zimmer gesucht und bin ausgezogen. Mein Mann wohnt seitdem mit unseren fünf Kindern im Haus. Ich bin mehrfach die Woche und auch oft über Nacht in dem Haus, weil er vollzeit arbeitet und morg ...

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen. Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. D ...

Hallo! Mein Arbeitgeber und ich sind uns nicht einig, wann mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit war. Meine Tochter ist am 29.08.2022 geboren. Ich habe bis zum Ende des 13. Lebensmonats Elternzeit genommen und auch "bewilligt" bekommen. Musste ich am 28. September oder am 29. September 2023 im Büro erscheinen? Danke und liebe Grü ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 8 Jahren unbefristet bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Mai 2019 habe ich mein erstes Kind bekommen, von April bis September 2021 war ich erneut in Teilzeit tätig, dann kam Kind Nummer 2. Und nun läuft es ganz seltsam mit meinem Arbeitgeber, der bis dato einen guten Ruf hatte und sonst sehr fair bei allem wa ...

Moin! Ich habe einen befristeten Vertrag (2 J.) gehabt. Ich habe vor Vertragsverlängerung schwanger geworden, deswegen mein AG hat mein Vertrag nicht verlängert. Trotzdem ich habe 2 Jahre EZ gemeldet. Während mein Elternzeit mein AG hat mich angerufen ob ich Lust habe in Minijob zu arbeiten. Ich habe zugesagt und einen neuen Vertrag bekommen, aber ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage bzgl. meiner Rechte nach der Elternzeit. Ich habe mich 2 Monate vor Beendigung meiner Elternzeit gemeldet und mitgeteilt, dass ich zum Ablauf des Elternzeitjahres wieder in Vollzeit zurückkommen möchte (habe davor als Teamleitern im Controlling gearbeitet). Das Unternehmen hat etwa 500 Mitarbeiter. Nun hat ...

Sehr geehrte Frau Bader,   meine Elternzeit endet am 31.05.  Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...

Hallo, ich hatte bis 2021 eine Leistungsposition 40h  inne, ging 1 Jahr in EZ und beantragte eine Rückkehr mit AZ-Reduzierung auf 30h gem. Brückenteilzeit, damit ich meine Stunden nicht verliere. Meine Position wurde neu besetzt, daher wurde für mich eine neue Stabsstelle geschaffen ohne Führungsverantwortung. Ich denke mal eher aus der Not, we ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...