Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit

Atti

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis November in Elternzeit. Danach möchte in Teilzeiit wieder einsteigen. Vom Arbeitgeber her ist das genrell auch kein Problem. Nun stellt sich mir jedoch die Frage wie es sich mit dem Arbeitspaltz verhält. Ich weiß das ich kein Recht habe auf meine ursprüngliche Stelle. Aber auf eine gleichwertige (päd. Fachkraft). Die Frage ist jetzt in welcher einrichtung ich eingestezt werde. Es ist so das ich noch einen sehr alten Vertrag habe, mittlerweile sind die Kindertageseinrichtungen zum Verbund geschlossen. Mein Arbeitsvertrag ist jedoch noch mit der ursprünglichen Kirchengemeinde geschlossen. Ich meine mal gehört zu haben, dass ich dann auch nur in den Kitas der Gemeinde eingesetzt werden kann. Oder dürfte man mich in alle Kitas des Verbundes schicken? Viele Grüße Atti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nachdem, was im Vertrag steht. Im Zweifel nur bei den urspr. Zweigstellen. Liebe Grüße NB


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