Mimati
Hallo. Ich hätte mal eine Frage: das Mutterschutzgesetz und das Bundeselterngeldesetz sieht ja eine Übertragung des Resturlaubsanspruch vor den Schutzfristen vor. Gilt dies nur für den gesetzlichen Mindesturlaubanspruches oder auch für den tariflichen Mehrurlaub? Anders gefragt : darf der AG meinen Urlaub, den ich auf Grund von Mutterschutz und Elternzeit bis zum 31.03 nicht nehmen konnte, auf den gesetzlichen Mindesturlaub kürzen oder stehen mir alle Resturlaubstage von vor den Mutterschutz zur Verfügung. Lieben dank
Hallo, Sie können den Urlaub (jede Sorte) noch nach der EZ nehmen, im Jahr der Beendigung u im Folgejahr, § 17 BEEG Liebe Grüße NB
mellomania
du darfst den vertraglich vereinbarten urlaub, den du vor den schutzfristen nicht nehmen konntest, bis zum ende des FOLGEJAHRES der rückkehr aus der EZ nehmen. heißt wenn du du 2019 wieder angefangen hast zu arbeiten, kannst du den urlaub bis ende 2020 nehmen.
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