Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Im Dezember kommt mein Baby. Wegen großer Probleme im Job (cholerischer Chef...), bin ich von meinem FA arbeitsunfähig geschrieben, bis der Mutterschutz beginnt (Anfang November). Nach der Geburt habe ich vor, 3 Jahre Erziehungsurlaub zu beantragen. Meine Frage: Was ist denn eigentlich mit meinem Resturlaub aus diesem Jahr? Verfällt dieser oder gibt es hierfür eine bestimmte Regelung? Vielen Dank! Zora


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Zora, nein, der verfällt nicht. Sie können ihn nach dem Gesetz nach dem EU nehmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Danke! Dann brauch ich mir ja darüber für die nächsten Jahre keine Gedanken machen... Grüße von Zora


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