Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub ?

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Eine kurze Frage nur: Wie errechnet sich der verbleibende Resturlaub, bei einem Gesamturlaubsanspruch von 28 Tagen, wenn ich Mitte Februar in den Mutterschutz starte ? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tanja, der Urlaubsanspruch bleibt auch im Mutterschutz bestehen. Anders sieht es im EU aus. Da wird dann monatsanteilig der Urlaub gekürzt. Gruß, NB


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