Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub während Elternzeit

Frage: Resturlaub während Elternzeit

Mikalo

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Hallo! Ich bin seit letztem Juli in elternzeit, und habe bis dahin relativ viel Resturlaub angesammelt. Meine elternzeit läuft noch bis Ende März 2023. allerdings arbeite ich seit einigen Wochen einmal die Woche wieder bei meinem Arbeitgeber; die ersten Monate auf Minijob Basis, ab Oktober bis zum Ende der elternzeit Sozialversicherungspflichtig, da ich aufgrund von mehr Stunden über die 520€ Grenze komme, aber dennoch nur an einem Tag die Woche. Mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich den Resturlaub bis 2023 mitnehme (Ende Elternzeit) kann er mich zwingen, den kompletten Rest-Urlaub in diesem Jahr zu verbrauchen und nichts mitnehmen zu dürfen? Das würde bedeuten, ich wäre kaum da… ich möchte schon einiges abbauen, aber nicht alles. Ich finde nichts eindeutiges im Internet, da ich elternzeit habe, aber ja in Teilzeit beschäftigt bin… Um Hilfe wäre ich sehr froh, um meine Verhandlungsposition zu stärken.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Urlaub aus Vollzeit soll auch in Vollzeit genommen werden. Während der Elternzeit ruht das Vollzeitverhältnis aber. Deshalb sieht das Gesetz in § 17 BEIG ja auch ausdrücklich vor, dass man den Urlaub von vor der Elternzeit noch danach nehmen kann. Liebe Grüße NB


mellomania

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Nö, er muss saß hinnehmen. Das ist Urlaub aus vollzeit vor der ez, der bleibt bis Ende des Folgejahres der Rückkehr aus der ez stehen!! Er darf nicht verlangen, dass du ihn jetzt nimmst, da dues ha zwei völlig unterschiedliche Verträge sind. Vollzeit, was ruhr, somit ruht auch der Urlaub, und tz in ez, was gerade läuft.


Mitglied inaktiv

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Vor allem muss er die Urlaubstage in VOLLZEIT bezahlen, was ja während der ez gar nicht geht Du erwirbst ja jetzt auch einen eigenen Urlaub aus Teilzeit Die Vertrage dürfen nicht vermischt werden


Mikalo

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Vielen lieben Dank. Das hört sich schon mal sehr gut an. Ich war vor dem Baby 20 Stunden auf vier Tage dort. Ich bin ja bereit, ein wenig abzubauen. Aber will eben nicht alles müssen. Habt ihr zufällig Rechtsgrundlagen?


Mitglied inaktiv

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An sich darf er dir das nicht vorschreiben. Ich kann aber schon verstehen, dass er diesen Posten gerne loswerden möchte. Natürlich kannst du den VZ Urlaub in TZ nehmen. EZ oder nicht ist an sich egal. Wenn du nach der EZ auch nicht wieder VZ arbeiten würdest, hättest du trotzdem den VZ Urlaubsanspruch. 1 VZ Urlaubstag wird dann aufgeteilt auf TZ Urlaub, bzw. zählt mehr Stunden auf dein Konto dann für dich, je nachdem, was ihr für eine Urlaubsregelung habt. Da gibt es ja verschiedene Modelle.


KielSprotte

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Wie kommst du auf VZ? Sie schreibt doch 4 Tage = 20 Stunden. Und es ist nicht egal welcher Urlaub jetzt genommen wird, da es zwei unterschiedliche Vertragsverhältnisse sind und diese nicht vermischt werden sollten. Für die jetzige TZ in EZ erwirbt sie doch einen eigenen Anspruch, den sie dann auch in der EZ abbauen muss (da der Vetrag mit Ende EZ beendet wird). Der Anspruch von vor der EZ bleibt noch bis Ende Folgejahr der Rückkehr aus der EZ erhalten und sie hat somit noch alle Zeit der Welt diesen Urlaub zu verbrauchen.


Mitglied inaktiv

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Die Aussage mit dem VZ Urlaub bezog sich auf den Post davor, das mit den 20 Stunden auf 4 Tage habe ich nicht gelesen. Und natürlich muss sie den Urlaub nicht nehmen. Sagte ich auch nicht. Ich sagte sie kann (eben als Antwort auf die Aussage darüber). Und ich sagte auch nur, dass ich aus Sicht des AG verstehen kann, warum sie ihn nehmen soll.


mellomania

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nein, sie kann nicht! urlaub aus vz kann nicht im befristeten tz vertrag genoemm nwerden. der ist unangreifbar, für beide parteien!


Mikalo

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Vielen Dank für die Antworten. Dann müsste ich auf der sicheren Seite sein. Es ändert also auch nichts an dem Anspruch, dass ich vor der EZ Teilzeit mit 20 Stunden gearbeitet habe? Und ab Oktober 6 Stunden Teilzeit arbeiten werde? Es sind ja dennoch zwei verschiedene Verträge.


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