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Hallo Frau Bader! Unsere Tochter ist am 28.02.2005 geboren. Mutterschutz ging bis zum 01.05.2005. Mein Lebensgefährte (und Kindsvater) trat dann am 02.05.2005 die Elternzeit an. Da unsere Tochter am 01.03.2006 in die Kinderkrippe geht, wird auch er wieder in eine Vollzeitbeschäftigung gehen. Vor der Elternzeit hatte er noch 19 Tage Urlaub (bei 40 Std/Woche). Sein AG will ihm für jeden Monat Elternzeit 1 Urlaubstag abziehen. Ist dies rechtens? Oder hat er ab März 2006 den vollen Anspruch auf die 19 Tage? In welchen Gesetzen ist dies nachschlag bar? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Jacqueline & Lena
Hallo, Anspruch besteht nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im BErzGG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Der AG ist ja "drauf".. tststs.. Was denkt denn der, kann der nicht lesen? §17BErzGG. Fragt ihn mal, wo dort der Abzug von Urlaub steht! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Vielen Dank! Hinweis hat uns sehr geholfen. Gruß Jacqueline
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