problemkind
Hallo Frau Bader, ich bin in einem Angestelltenverhältnis. Mein Ehemann ist selbstständig. Da ich schon seit der 12.SSW im BV war, habe ich noch 23Tage Resturlaub von 2013. (ET ist im Dez.) Ist es ohne Probleme möglich den Resturlaub direkt nach den 8 Wochen Mutterschutz zu nehmen, um so noch einmal ein fast volles Gehalt ausschöpfen zu können? Danach habe ich vor nur max. 4 Monate Elterngeld zu beziehen (evt. wäre das April/Mai und Sept./Okt.)da dann mein Mann eine gute Auftragslage hat. In den übrigen Monaten hatten wir vor, dass mein Mann nur den Mindestsatz von 300€ Elterngeld bezieht und ich wieder arbeite, da ich mehr verdiene. Ist das so in die Praxis umsetzbar? Vielen Dank schon mal im Voraus
Hallo, man kann da smachen, wenn Ihr Mann die Monate nicht ausschöpfen kann, verlieren Sie aber EG Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, das geht! Die Urlaubszeit wird aber auf die Elternzeit angerechnet. Ebenso -sofern es Überschneidungen beim Urlaubszeit und Lebensmonat mit Elterngeld gibt - das Elterngeld auf den Lohn und das Urlaubsgeld. Was aber auch ginge, ist den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen. Da wird dann nix mehr angerechnet. Oder - da der Urlaub nicht mehr von Vollzeit auf Teilzeit gekürzt werden darf - du behältst den Urlaub und baust ihn nach und nach ab. Gruß Sabine
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