Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub Elternzeit

Frage: Resturlaub Elternzeit

Nora92

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Hallo Frau Bader, ich plane nahtlos eine dreijährige Elternzeit. Akuell habe ich noch 14 Tage Resturlaub, die ich nicht mehr schaffe, zu verbrauchen. Bleiben diese bis zu meiner Rückkehr an meinen Arbeitsplatz bestehen? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach § 17 BEEG können Sie den Urlaub auch noch in dem Jahr nehmen, indem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße NB


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