Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub Elternzeit auf vollzeitbasis auszahlen lassen

Frage: Resturlaub Elternzeit auf vollzeitbasis auszahlen lassen

Paulinchen83

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Hallo Frau Bader, ich arbeite seit anderthalb Jahren voll. Wenn mein Mutterschutz beginnt werde ich 25 Tage Urlaubsanspruch übrig haben. Nach dem Mutterschutz beantrage ich 3 Jahre lang Elternzeit mit Teilzeit (30-50%) bis mein Vertrag endet. Kann ich mir die 25 Urlaubstage vor Beginn der Eltenrzeit bzw. nach Vertragsende auf Basis meines Vollzeitgehalts auszahlen lassen? Das wäre ja mehr als ein ganzes Monatsgehalt. Oder bin ich verpflichtet diese während den 3 Jahren Teilzeit abzuurlauben und somit nur mit einem Gehalt von 30-50% vergüten zu lassen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo9, nein, Urlaub kann nur zum Ende des Vertrages ausgezahlt werden.VZ-Urlaub wird dann auch in VZ ausgezahlt. Liebe Grüße NB


Felica

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der Urlaub ruht in der EZ, so eigentlich rechtlich. Wird aber oft anders gehandhabt. Oft wird er dann in TZ umgerechnet. Rechtlich einwandfrei ist aber, das VZ-Urlaub auch in VZ genommen werden muss. Dazu kommt das ein Anspruch auf Auszahlung vor Resturlaub erst zur Beendigung eines Vertrages besteht.


Paulinchen83

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Danke Frau Bader, Da ich einen TVöD habe habe ich gelesen, dass tatsächlich der Resturlaub beim Wechsel von VZ in Teilzeit unabhängig von der Elternzeit voll bezahlt wird. Dann würde ich ja in Monaten mit Urlaubstagen mehr Gehalt bekommen und könnte beim Elterngeld Abzüge bekommen oder nicht?


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