Bloeme
Hallo Frau Bader,
Ich habe von vor meiner Elternzeit noch 16 Urlaubstage übrig. Nun fange ich zum 01.02.2021 an Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Meine Elternzeit endet am 29.06.2022.
Danach möchte ich wieder in Vollzeit arbeiten.
Meine Frage lautet nun: Kann ich den Resturlaub erst nach Ende der EZ nehmen oder auch schon während meiner Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit?
Ist das rechtlich geregelt oder kann ich mich diesbezüglich mit meinem Arbeitgeber einigen?
Viele Grüße und noch eine schöne Restwoche
Hallo, VZ-Urlaub muss in VZ vergütet werden. Das geht in TZ nicht - oder eben nur notfalls im Dreisatz heruntergerechnet. Rechtlich vorgesehen ist das nicht, lt. BEEG kann der Urlaub noch nach der EZ genommen werden. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Musst du sogar, denn es sind rechtlich zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse. Während der TZ erwirbst du einen eigenen Urlaubsanspruch.
Mitglied inaktiv
Bedenke wenn du Urlaub aus dem Vollzeit Vertrag nimmst, muss dieser Vollzeit bezahlt werden. Rechtlich gesehen überschreitest du dann die 30h/Woche und damit hättest du keine EZ mehr In Teilzeit erwirbst du einen eigenen Urlaubsanspruch für diese Zeit. Deinen Urlaubsanspruch aus vor EZ kannst nach Ende der EZ bis Ende des Folgejahr nehmen
Bloeme
Vielen Dank für die Antworten
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