Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

restliche Elternzeit nehmen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: restliche Elternzeit nehmen

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir haben eine frage zu dem drei jährigen Erziehungsurlaub. Als unsere Tochter 1,9 Monate alt war, bin wieder berufstätig gewesen.Dies funktioniert leider überhaupt nicht und geht nur auf "Kosten " des Kindes. Kann ich die restliche Elternzeit nachholen? Mir würde ja noch über ein Jahr zustehen. Und wenn....wie funktioniert das und wo muß ich das melden bzw den Antrag stellen? vielen dank schonmal für die antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo einen schriftlichen Antrag stellen u dann bis zum 3. geb. in EZ bleiben. Darüber hinaus nur mit Zustimmung des AG bis zu 12 Mo (bis zum 8 Lj) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wieviel Elternzeit hast Du denn beim AG genommen ? 1,9 Monate war sie alt ? Schnall ich nicht, wie alt ist das ? Wenn Du unter 2 Jahren genommen hast , dann kann der AG zustimmen, muss er aber nicht. Einfach mal nachfragen, vielleicht ist er ja so kulant und macht es.


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